Der jahrelange Streit um ein Wertstoff- bzw. Verpackungsgesetz ist durch die Entscheidung des Bundesrates beendet worden. Bei einer Anrufung des Vermittlungsausschusses hätte ein Scheitern des Verpackungsgesetzes in dieser Legislaturperiode gedroht. Wir verweisen insoweit auf den Artikel 1817/08 in DStGB Aktuell vom 05. Mai 2017.
Was als Versuch gestartet war, ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und insbesondere bürgernahes Wertstoffgesetz zu erarbeiten, ist als Update der Verpackungsverordnung und bloße Erhöhung der Recycling-Quoten geendet. So sieht das neue Verpackungsgesetz vor, dass die Recycling-Quoten für Kunststoffverpackungen bis zum Jahr 2022 von derzeit 36 Prozent auf 63 Prozent steigen sollen. Für Metall, Papier und Glas sollen die Quoten auf 90 Prozent steigen. Um eine ökologische Gestaltung von Verpackungen künftig verstärkt zu fördern, sollen sich die Lizenzentgelte ferner an umweltfreundlichen Aspekten orientieren.
Zudem soll durch das Verpackungsgesetz der Trend zum Einwegpfand umgekehrt und die Mehrwertquote auf 70 Prozent bei Getränkeverpackungen angehoben werden. Mehrwegflaschen sollen dazu künftig in den Geschäften explizit ausgewiesen werden. Ferner wird die Pfandpflicht auf einige zusätzliche Getränke wie etwa Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure sowie Mischgetränke mit einem Molkeanteil ab 50 Prozent ausgeweitet.
Das ursprüngliche Ziel, über bloße Verpackungen auch stoffgleiche Nichtverpackungen, die wie Bratpfannen oder Gummi-Quietsche-Enten aus Plastik oder Metall sind, zu erfassen und diese im Sinne eines nachhaltigen Rohstoffkreislaufes über das Recycling diesem wieder zuzuführen, ist damit verfehlt worden. Ob die Bürger in Zukunft vor Ort auch die Möglichkeit haben, eine Wertstofftonne zu nutzen, wird nach wie vor davon abhängen, ob sich die Kommune und das private Recycling-Unternehmen auf das Aufstellen einer solchen Tonne einigen können. Insbesondere wird durch das neue Verpackungsgesetz jedoch das intransparente System der Verpackungsverantwortung durch die dualen Systeme fortgeschrieben.
Das Verpackungsgesetz wird nun zur Unterzeichnung an den Bundespräsidenten weitergeleitet – es soll überwiegend zum Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.
Weitere Informationen:
(© monticellllo-Fotolia.com)