Arbeitsentwurf zum Wertstoffgesetz vorgelegt

Ziel des Gesetzes

Mit dem Wertstoffgesetz strebt das Bundesumweltministerium an, dass mindestens 72 Prozent der Kunststoffabfälle, die bei privaten Haushalten anfallen, als Rohstoff weiterverwertet werden. Ziel ist es, die Sammlung und Verwertung von Wertstoffen noch effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Dieses Vorhaben begrüßt der Deutsche Städte- und Gemeindebund ausdrücklich.

Nach dem vom BMUB vorgelegten Entwurf wird die bisherige Gelbe Tonne zu einer Wertstofftonne weiterentwickelt. Zusätzlich zu den Verpackungsabfällen sollen dann auch weitere Abfälle aus Kunststoff  oder Metall bei den Haushalten getrennt erfasst werden. Gemeinsam mit der Konservendose können künftig auch Kleiderbügel oder Bratpfannen in der Wertstofftonne gesammelt und recycelt werden. Finanziert werden die Sammlung, Sortierung und Verwertung durch Handel und Industrie im Rahmen ihrer Produktverantwortung.

Steuerungsverantwortung für die Wertstoffsammlung und Entsorgung

Der Arbeitsentwurf orientiert sich an den im Juni 2015 veröffentlichten „Eckpunkte für ein modernes Wertstoffgesetz“, die auf einer grundsätzlichen Einigung zwischen dem BMUB und den  Berichterstattern der Koalitionsfraktionen beruhen. Verantwortlich für die Durchführung, Sammlung, Sortierung und Verwertung der Wertstoffe, sind laut dem Entwurf die dualen Systeme.

Den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) und damit den Kommunen werden, wie auch die Eckpunkte erwarten ließen,  lediglich nur Steuerungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Sammlung eingeräumt.

-    Die örE können zukünftig darüber entscheiden, ob in Tonnen, Säcke oder über Wertstoffhöfe gesammelt wird und auch über die Abholintervalle.

-    Weiter können die örE von den Systemen die Mitbenutzung ihrer Sammelbehälter, die für die getrennte Erfassung von Papierabfällen eingerichtet sind, gegen ein Entgelt verlangen.

-    Die örE können von den Systemen verlangen, dass Nicht-Verpackungsabfälle aus Papier, Pappe und Karton gegen ein angemessenes Entgelt von den Systemen mit erfasst werden.

Errichtung einer Zentrallen Stelle

Geplant ist auch die Errichtung einer Zentralen Stelle, die von den produktverantwortlichen Herstellern und Vertreibern finanziert wird. Sie wird als Registrierungs- und Standardisierungsstelle dienen und wird die Tätigkeit der dualen Systeme überwachen.

Der Arbeitsentwurf wird bis zum Ende des Jahres in einen Referentenentwurf einfließen. Das BMUB wird den Gesetzentwurf im kommenden Jahr dem Bundeskabinett vorlegen. Darauf folgen die Beratungen in Bundestag und Bundesrat.

Der Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz kann auf der Internetseite des BMUB unter http://www.bmub.bund.de/N52416  (www.bmub.bund.de Themen-> Wasser-Abfall-Boden-> Abfallwirtschaft) heruntergeladen werden. 

DStGB Positionen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält weiterhin an eine kommunale Steuerungsverantwortung für die Sammlung von Verkaufsverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen fest. Eine solche bietet die Gewähr für eine bürgernahe, sozial verträgliche aber auch transparente und ökologisch hochwertige Abfallerfassung und –entsorgung. Ein Wertstoffgesetz, das eine solche kommunale Organisationsverantwortung nicht vorsieht, ist abzulehnen. Dies werden die kommunalen Spitzenverbände auch im durchaus noch offenen Gesetzgebungsverfahren deutlich machen.

Ergänzend weisen wir auf die BV-Stellungnahme zu den Eckpunkten für ein modernes Wertstoffgesetz und die „Kommunalen Eckpunkte für ein Wertstoffgesetz“ die unten als PDF-Dokument heruntergeladen werden können. 

Download:

(© oscarwhity - Fotolia.com)

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