Der Gesetzesentwurf sieht ein Verbot der Kooperation kommunaler Sammel- und Übergabestellen mit Rücknahmesystemen der Hersteller vor. Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände ist diese Regelung unzweckmäßig und sollte gestrichen werden. Es bestehen bereits Ko-operationen zwischen Herstellern und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) oder Vertreibern und örE. Diese fördern die Erfassung und Verwertung von Elektroaltgeräten und reduzieren den logistischen Aufwand, somit auch die Umweltbelastung.
Weiter ist die Regelung zu kritisieren, dass sämtliche Altgeräte, die potentiell sowohl von privaten Haushalten als auch von anderen Nutzern verwendet werden, immer als Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten gelten sollen. Im Ergebnis würde dies dazu führen, dass zu viele Altgeräte dem Herkunftsbereich der privaten Haushalte zugeschlagen werden könnten. Praktisches Beispiel hierfür sind die Photovoltaik-Module, die auf privaten Hausdächern eingesetzt werden.
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