Aufgrund des geänderten Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) wurde die LAGA Mitteilung 31 überarbeitet. Zukünftig ist diese unterteilt in den Teil A „Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“ und den Teil B „Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“.
In Kapitel 1 des Entwurfs der LAGA-Mitteilung 31 B werden Anforderungen an die Mindestdemontagetiefe bzw. an die Schadstoffentfrachtung sowie an die Vorgänge z. B. Aufgabe auf Bänder gestellt. Die Benennung von konkreten Bauteilen etc. die mindestens auszubauen sind, wird begrüßt. Kapitel 2 widmet sich detailliert den Behandlungs-/Verwertungsverfahren ausgewählter Elektro- und Elektronikaltgeräte (EAG) und nennt Beispiele aus einzelnen Sammelgruppen.
Die vollständige Stellungnahme ist im Anhang einsehbar.