Grundsätzlich soll die LAGA-Mitteilung 31 A die bestehenden gesetzlichen Regelungen des ElektroG konkretisieren und für einen ländereinheitlichen Vollzug sorgen.
Durch die umfassenden Ausführungen besteht allerdings die Gefahr, dass Standards festgeschrieben werden, die sich so nicht aus dem geltenden Recht ergeben. Ferner besteht die Gefahr einer zusätzlichen Verkomplizierung des Vollzugs des ElektroG. Insgesamt die Anforderungen gerade im 2. Kapitel zu umfangreich und es werden teilweise kostenträchtige und in der Praxis unrealistische Forderungen vorgebracht, die in der Vergangenheit bereits mit guten Argumenten verworfen wurden. Praktisch ungeeignet ist beispielsweise ein Einwurfverbot von Geräten in einen 36 m3-Container, da dieser aufgrund seiner Größe nicht ausschließlich durch Einlegen der Geräte befüllt werden kann.
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