ElektroG: Bußgelder bei Verstößen gegen Rücknahmepflicht
Der Bundesrat hat am 10. Februar 2017 einer Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zugestimmt. Ab dem 1. Juni 2017 müssen Händler, die gegen die Pflicht zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten verstoßen, mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € rechnen.
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