Von dem Verbot betroffen sind Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Auch To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor sollen nicht mehr auf den Markt kommen. Verboten sind außerdem alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, der sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel zersetzt, aber nicht weiter abbaut. Experten schätzen, dass diese Produkte 20 Prozent des Abfalls aus Parks, öffentlichen Plätzen und Straßen ausmachen. Der Abverkauf von bereits bestehenden Lagerbeständen bleibt zulässig, um eine gebrauchslose Vernichtung der Einwegprodukte zu vermeiden.
Zudem müssen solche Einwegprodukte aus Kunststoff mit einem Warnhinweis versehen werden, für die es derzeit noch keine ökologisch sinnvollen Alternativen gibt. Zu dieser Gruppe gehören Hygieneprodukte, wie Binden, Tampons und Tamponapplikatoren sowie Feuchttücher, kunststoffhaltige Filter zur Verwendung in Tabakprodukten sowie Einweggetränkegetränkebecher. Bis zum 03.07.2022 gilt für Hersteller eine Übergangsfrist, in der sie vorübergehend an ihren Produkten nicht ablösbare Aufkleber anbringen können. Spätestens ab dann muss die Kennzeichnung bestehend aus einem Piktogramm und einem Text ins Layout der Verpackung integriert sein.
Das Verbot und die Kennzeichnungspflicht gelten EU-weit und auch der Import von verbotenen bzw. ungekennzeichneten Produkten aus Nicht-EU-Ländern wird künftig untersagt sein. Dadurch ist sichergestellt, dass die Produkte nach und nach vom Markt verschwinden.
Anmerkung des DStGB
Die Verschmutzung in deutschen Städten und Gemeinden durch den achtlosen Umgang mit Abfall hat in den letzten Jahren drastisch zugenommen. Pro Einwohner und Jahr entsorgen die Städte und Gemeinden in Deutschland knapp 140 Liter Straßenmüll. Ein Großteil dieser Abfälle sind mit mehr als 40 Prozent Produkte aus Einwegplastik und Verpackungen wie To-Go-Becher. Die Reinigung der Parks und Straßen kostet die Kommunen jährlich rund 700 Millionen Euro.
Das Verbot von Produkten aus Einwegplastik ist aus kommunaler Sicht zu begrüßen. Denn hierdurch werden gerade die Produkte, die einen großen Teil des öffentlichen Abfalls ausmachen, aber nur kurzzeitig verwendet werden, verboten.
Darüber hinaus müssen die Hersteller schon bei der Produktion von Waren auf Ressourceneffizienz, Recyclingfähigkeit und Umweltverträglichkeit achten. Die Entwicklung von innovativen kunststofffreien Alternativen beispielsweise für die Systemgastronomie und Imbissbetreibern muss ebenfalls in den Fokus gerückt werden. Eine Nichtbeachtung muss für Hersteller und Vertreiber finanziell spürbar sein.