Sektoruntersuchung

Sektoruntersuchung des BKartA zur Erfassung von Haushaltsabfällen

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat im Jahr 2016 eine Sektoruntersuchung zum Thema „Haushaltsabfälle“ begonnen, die die Wettbewerbsverhältnisse auf den regionalen Märkten für die Sammlung und den Transport von Haushaltsabfällen untersuchen soll. Auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen kann das BKartA einen Wirtschaftssektor untersuchen, wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb dort möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist. Als Anlass für die Untersuchung nennt das BKartA die zu beobachtende wachsende Konzentration auf den Entsorgungsmärkten sowie eine vielfach rückläufige Beteiligung mittelständischer Betriebe an den Ausschreibungen für Entsorgungsaufträge.

Nachdem das BKartA zunächst die Ausschreibungen der dualen Systeme untersucht hatte, beginnt nun – später als ursprünglich angekündigt – die Untersuchung der Ausschreibungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE). Zu diesem Zweck hat das Kartellamt einen Online-Fragebogen entwickelt, der im Vorfeld mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie einigen örE diskutiert und getestet worden ist. Für diesen Online-Fragebogen wird das BKartA in den kommenden Tagen im Rahmen eines förmlichen Auskunftsbeschlusses die Zugangsdaten an die örE übermitteln. Wichtig ist, dass mit dieser Abfrage neben allgemeinen Angaben ins-besondere die Ausschreibungs- und Bietersituation betrachtet werden soll. Sofern die örE die Erfassung von Haushaltsabfall in Eigenregie durchführen, müssen hierzu keine vertieften Angaben gemacht werden. Für diese inhaltliche Begrenzung der Abfrage hatten sich die kommunalen Spitzenverbände im Vorfeld eingesetzt.

Die Teilnahme an der Sektoruntersuchung ist für alle örE verpflichtend, unabhängig davon, ob die Erfassung von Haushaltsabfall ausgeschrieben oder in Eigenregie erbracht wird. Der förmliche Auskunftsbeschluss des BKartA wird den örE in den kommenden Tagen zugestellt. Werden die abgefragten Auskünfte nicht vollständig oder fristgerecht erteilt, besteht für das BKartA die Möglichkeit, ein Bußgeld zu verhängen.

Ein Muster-Anschreiben des BKartA an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, dem weitere Informationen zum Anlass der Sektoruntersuchung sowie zu der Befragung zu entnehmen sind, ist unten zu finden.

Weitere Informationen

(Foto: © eyetronic - Fotolia.com)

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