Der Umwelt- und der Innenausschuss des Bundesrates haben in ihren jeweiligen Empfehlungen (BR-Drs. 88/1/20 vom 23.3.2020) diese Punkte eindeutig im Sinne der kommunalen Position aufgegriffen. Mit Blick auf den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens und mit Blick auf das anstehende Plenum des Bundesrates am 15.05.2020 haben die kommunalen Spitzenverbände eine Stellungnahme an die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder versendet.
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