Am 12.02.2020 hat das Bundeskabinett eine veränderte Fassung des Gesetzentwurfs beschlossen. Dieser Regierungsentwurf ist nun Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens von Bundes- rat und Bundestag. Voraussichtlich am 03.04.2020 wird sich erstmal der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen. Im Vergleich mit dem Referentenentwurf enthält der Regierungsentwurf mit dem Wegfall des Klagerechts der örE bei gewerblichen Sammlungen sowie mit der Ausweitung von freiwilligen Rücknahmen jedenfalls zwei konkrete Änderungen zulasten der kommunalen örE, die einen deutlichen Rückschritt für die kommunale Abfallentsorgung bedeuten. Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände sind diese Änderungen nicht akzeptabel, da sie die Gewichte im Regelungsgefüge des KrWG spürbar zugunsten einer privatwirtschaftlich organisierten, rein profitorientierten Abfallentsorgung ohne Verantwortung für die öffentliche Daseinsvorsorge verschieben.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mit einer erneuten Stellungnahme mit Datum vom 11.03.2020 an die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Bundesrates, an die Mitgliederdes Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit desDeutschen Bundestages und an Herrn Staatssekretär Jochen Flasbarthvom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gewandt.
Die vollständige aktuelle BV-Stellungnahme sowie die Stellungnahme vom 09.09.2019 können heruntergeladen werden.
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