Aufbauend auf diesem Leitfaden stellt das BMUB zudem eine Vollzugshilfe für „Gefährliche Abfälle aus industriellen Prozessen“ bereit, deren energetische Verwertung gegenüber den stofflichen Verwertungsverfahren als gleichrangig gilt. Beide Papiere wurden zuvor in den zuständigen Bund-Länder-Ausschüssen behandelt und sind von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) angenommen worden.
Die Ausführungen im Leitfaden befassen sich ausschließlich mit der Auslegung entsprechender Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Nur wenn entsprechende Vorgaben durch Verordnung oder Spezialgesetze fehlen, kommen diese hierarchiebezogenen Vorgaben des KrWG zur Anwendung.
Der Leitfaden und die Vollzugshilfe für gefährliche Abfälle können im Anhang abgerufen werden.
Leitfaden