Nach der zügigen Verabschiedung des BEHG wurde in den letzten Monaten viel über den Anwendungsbereich und die konkrete Umsetzung des Gesetzes diskutiert. Hier gab es zum Teil divergierende Aussagen politischer Entscheider zum Einbezug bestimmter Brennstoffe in das Emissionshandelssystem. Nach letztmaliger Auskunft des Bundesumweltministeriums ist davon auszugehen, dass die thermische Verwertung von Siedlungsabfällen sowie des Klärschlamms aus kommunalen Kläranlagen ab 2023 unter die Bestimmungen des BEHG fallen. Die kommunalen Spitzenverbände haben ihre Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Einbezugs der thermischen Verwertung von kommunalem Klärschlamm und des Siedlungsabfalls im Rahmen der Stellungnahme geäußert.
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