Dabei wird die Zielrichtung des Gesetzes grundsätzlich unterstützt. Jedoch bestehen verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen das Durchgriffsverbot und es drohen Eingriffe in die kommunale Planungshoheit. Zudem ist die Frage der Finanzierung noch ungeklärt. Die Kosten etwa zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes dürfen nicht allein den Kommunen auferlegt werden. Sie müssen vielmehr durch Bund und Länder mitfinanziert und langfristig kompensiert werden.
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