In ihrer Stellungnahme vom 01. Februar 2017 gegenüber dem BMWI hatten die kommunalen Spitzenverbände die Zusammenführung der Regelungen unter Nennung von Kritikpunkten grundsätzlich als richtigen Schritt begrüßt.
Durch das GEG sollte die Energieeffizienz im Gebäudebereich maßgeblich gesteigert werden, um auf diesem Wege bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand vorweisen zu können. Durch die Zusammenführung der unterschiedlichen Regelungen sollten zudem bestehende Inkonsistenzen beseitigt werden.
Das BMUB wollte durch das GEG den Niedrigstenergiegebäudestandard für öffentliche Gebäude ab 2019 definieren und den Kommunen Planungssicherheit für den Bau von energieeffizienten, klimagerechten und nachhaltigen Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäuden geben. Für private Bauherren sollte sich nach Aussage von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks nichts ändern. Für sie wird die nächste Bundesregierung bis 2021 auf Weisung aus Brüssel einen Niedrigstenergiestandard für private Gebäude festlegen müssen.
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