Im Einzelnen:
Am 28.11.2017 fand die Abstimmung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des EU-Parlaments zur Novelle der Energieeffizienzrichtlinie (EED). In diesem Zusammenhang wurden dem Ausschuss Änderungsanträge zu Artikeln vorgelegt, die bisher nicht zur Novellierung vorgeschlagen waren. Insbesondere soll der Artikel 5 dahingehend geändert werden, dass die verpflichtende Sanierungsquote von 3 Prozent auf den gesamten öffentlichen Gebäudebestand von Bund, Länder und Kommunen ausgeweitet wird. Der Kompromissantrag 3 wurde im ITRE mit 35 Ja-Stimmen bei 29 Nein-Stimmen du einer Enthaltung angenommen.
In der Plenumssitzung des Europäischen Parlaments wird am 16. Januar 2018 der betreffende Änderungsantrag 53 des Entschließungsentwurfs zur getrennten Abstimmung gestellt.
Eine verpflichtende Sanierungsquote würde einerseits die Förderung von Energieeffizienz-Maßnahmen in Deutschland gefährden. Andererseits würde eine solche Quote Mittel im kommunalen Haushalt binden und dadurch die Wahrnehmung anderer öffentlicher Aufgaben der Daseinsvorsorge gefährden. Vor diesem Hintergrund haben die kommunalen Spitzenverbände ein Schreiben an die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments gerichtet, mit dem sie sie bitten, den oben genannten Änderungsantrag abzulehnen.
Die vollständige Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände unten heruntergeladen werden.
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