Kooperationspartner des Bundeswettbewerbs sind erneut der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag sowie der Deutsche Landkreistag. Die Bewerbungsfrist läuft von Januar bis zum 31. März 2023. Deutschlandweit sind alle Kommunen herzlich eingeladen, sich mit Ihren Projekten zu beteiligen. Zu beachten ist, dass es zu jeder Kategorie einen speziellen Bewerbungsbogen mit weiteren Hinweisen gibt.
Ausdrücklich gewünscht sind dabei auch Kooperationsprojekte, bei denen die kommunale Verwaltung mit weiteren Akteuren (z. B. Vereinen, Verbänden, Kammern, Handwerk, Wirtschaft) und / oder mit anderen Kommunen sowie mit kommunalen Unternehmen zusammenarbeitet.
Die diesjährigen Wettbewerbs-Kategorien sind:
- Ressourcen- und Energieeffizienz
- Erneuerbare Energien im kommunalen Fokus
- Klimaschutz durch Kooperation mit der Wirtschaft
- Der Sonderpreis adressiert dieses Mal den Klimaschutz in sozialen Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen.
Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro je Preisträger/in dotiert, das wieder in Klimaprojekte zu investieren ist. Die Gewinner/innen werden auf der nächsten Kommunalen Klimakonferenz, voraussichtlich im November 2023, öffentlich bekannt gegeben und aus-gezeichnet. Alle Wettbewerbsteilnehmenden werden rechtzeitig vor der Veranstaltung darüber informiert, ob sie eine Auszeichnung erhalten.
Anmerkung des DStGB
Aktiver kommunaler Klimaschutz ist ein wesentlicher Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele. Von der Sanierung ihrer Gebäude, über das Modernisieren von Beleuchtungsanlagen sowie neue Mobilitätskonzepte – Klimaschutz passiert vor Ort zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern.
Kommunale Praxisbeispiele sind insoweit wichtige Impulsgeber und Vorbilder für mehr Klimaschutz vor Ort. Bereits seit 2009 präsentieren Städte und Gemeinden ihre Projekte und zeigen Wege und Mittel auf, wie in den verschiedensten Bereichen des kommunalen Lebens das Klima geschützt werden kann.