Verbesserte Förderung durch die Kommunalrichtlinie am 1. Oktober 2015 in Kraft getreten

Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) ist ein Erfolgsmodell: Seit 2008 profitieren Kommunen von der Förderung. In den vergangenen Jahren wurden rund 3.000 Kommunen in rund 8.000 Projekten dabei unterstützt, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie wird die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen weiter verstärkt und deutlich ausgebaut. Sie bietet nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten für Kommunen. Deutlich gesteigert wird insbesondere die investive Förderung.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

• Die Förderquoten für Investitionen in Klimaschutzprojektefinanzschwacher Kommunen werden erhöht.

• Gefördert werden die Sanierung von Außen-, Straßenbeleuchtungs- undLichtsignalanlagen durch LED-Beleuchtung zusätzlich zum Einbauhocheffizienter LEDs bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung.Weiterhin werden die Sanierung und der Austausch raumlufttechnischerGeräte bezuschusst.

• Für Klimaschutzinvestitionen in Anlagen und Gebäuden vonKindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstättenund Schwimmhallen wird ein neuer Förderschwerpunkt mit erhöhtenFörderquoten eingeführt.

• Die Förderung nachhaltiger Mobilität wird erweitert und erhöht. Hierprofitiert insbesondere der Radverkehr.

• Für Klimaschutzmaßnahmen bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponienist eine höhere maximale Zuwendung möglich.

• Bei Energiesparmodellen gibt es ein neues Starterpaket. Hier werdenAusgaben für pädagogische Arbeit und geringinvestive Maßnahmenbezuschusst.

Die Neuerungen der Kommunalrichtlinie setzen auch Maßnahmen aus dem„Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ sowie niederschwelligeKlimaschutzmaßnahmen aus dem Programm „Sanierung kommunalerEinrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ desZukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung um.

Anträge können ab sofort bis zum 31. März 2016 beim ProjektträgerJülich (PtJ) eingereicht werden. Des Weiteren sind vom 1. Juli bis zum30. September 2016 sowie in 2017 Zeiträume für die Antragstellungvorgesehen.

Als Beratungseinrichtung für Kommunen steht im Auftrag des Bundesumweltministeriums das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) mit einer Beratungshotline unter der Rufnummer 030/39001-170 zur Verfügung.

Beratung und Information zum kommunalen Klimaschutz durch das SK:KK unter www.klimaschutz.de/kommunen

Weitere Informationen zum Antragsverfahren beim PtJ unter www.ptj.de/klimaschutzinitative-kommunen

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