Weitere Anpassungen der ab sofort gültigen Richtlinie betreffen beispielsweise Sammelplätze für Garten- und Grünabfälle, die künftig nicht mehr rund um die Uhr für Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein müssen. Stattdessen können Kommunen die Öffnungszeiten in Eigenregie festlegen. Zudem wurden bei verschiedenen investiven Förderschwerpunkten wie der Umrüstung der Außen- und Straßenbeleuchtung auf LED die Anforderungen an die zuwendungsfähigen Technologien präzisiert. Neu ist auch, dass Zuschüsse für kommunale Netzwerke künftig ganzjährig beantragt werden können.
Anträge für die Kommunalrichtlinie nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) jedes Jahr vom 1. Juli bis zum 30. September sowie vom 1. Januar bis zum 31. März entgegen. Fragen rund um die Kommunalrichtlinie beantwortet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMU unter 030 39001-170 sowie per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de.
Mit der Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert das BMU seit 2008 Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen, beispielsweise in den Bereichen nachhaltige Mobilität, Abfall, Abwasser und Trinkwasser sowie Maßnahmen zur strategischen Verankerung des Klimaschutzes vor Ort. Bis Ende 2018 haben rund 14.400 Projekte in mehr als 3.450 Städten, Gemeinden und Landkreisen von der Förderung profitiert.
Detaillierte Informationen zur Kommunalrichtlinie finden Sie unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.
Weitere Informationen zur NKI finden sich unter www.klimaschutz.de.