Nachhaltige Entwicklung: Kommunen als zentrale Akteure dauerhaft stärken

Der StS-Ausschuss begrüßte, dass sich bereits mehr als 170 Kommunen durch Unterzeichnung einer Musterresolution des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) ausdrücklich zur Agenda 2030 bekannt hätten. Dem Aufruf des Ausschusses, sich mit eigenen Aktionen an der Europäischen Nachhaltigkeitswoche zu beteiligen, sind vom 20. bis 26. September 2021 zahlreiche Städte, Gemeinden und Landkreise gefolgt.

Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen im Übrigen den Vorschlag, auf Bundesebene ein Kompetenznetzwerk einzurichten, das den praxisorientierten Erfahrungsaustausch mit und zwischen Kommunen unterstützt und Beratungsleistungen für Kommunen anbietet. Der StS-Ausschuss hat in diesem Zusammenhang angeregt, bestehende Projektförderungen durch den Bund in Abstimmung mit den Ländern in einem gemeinsamen Handlungskonzept für die Unterstützung der kommunalen Nachhaltigkeit zu bündeln. Förderprogramme sollten zukünftig so angelegt werden, dass sie besser aufeinander abgestimmt einen Beitrag zur Erfüllung der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, des deutschen Klimaschutzplans 2050 und der globalen Nachhaltigkeitsziele leisten.

Die erfolgreiche Kooperation des Bundes mit den Ländern, den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden in der nationalen Stadtentwicklungspolitik soll darüber hinaus im Sinne nachhaltiger Entwicklung vertieft und gestärkt werden. Hierzu muss aus kommunaler Sicht auch eine Aufstockung der Städtebaufördermittel des Bundes von derzeit 790 Mio. Euro pro Jahr auf mindestens 1,5 Milliarden Euro gehören.

Der Ausschuss verweist in seinem Beschluss zudem auf die gestärkte Förderung nachhaltiger Stadtentwicklungsstrategien im Rahmen der EU-Strukturpolitik, hebt die wichtige Rolle der Kommunen für die erfolgreiche Umsetzung des European Green Deal hervor und bekräftigt die Unterstützung des von der EU-Kommission initiierten Europäischen Klimapakts zur Einbindung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinschaften und Organisationen bei der Umsetzung von Maßnahmen für Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung vor Ort.

Weitere Unterstützung von Bund und Ländern erforderlich

Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen in den unterschiedlichen Bereichen der Nachhaltigkeit setzt starke und handlungsfähige Städte und Gemeinden voraus. Dies zeigt auch der jüngst veröffentlichte „Sachstand - Kommunen als zentrale Akteure für eine nachhaltige Entwicklung“.

Gerade im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sind auch in Zukunft umfassende Maßnahmen zu planen und zu finanzieren. Bund und Länder müssen die Kommunen in diesem Bereich daher langfristig unterstützen (insbesondere über die NKI und die Kommunalrichtlinie).

Zudem sollte die regionale Strukturpolitik so ausgerichtet werden, dass die Herstellung und Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland auch im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erfolgt. Hierfür sollte die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (insbesondere die nachhaltige Entwicklung der früheren Kohleregionen) durch bereits bestehende Förderprogramme noch stärker unterstützt werden. Vor dem Hintergrund der Wirkungen der Corona-Pandemie müssen zudem bedarfsgerechte Lösungen für die Zukunft der Innenstädte und Ortskerne gefunden werden.

Weitere Einzelheiten können dem Beschluss des Staatssekretärsausschusses und der dazugehörigen Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände entnommen werden (s.u.).

Weitere Informationen:

 

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