Die geplanten Regelungen zielen darauf ab, mit der Ausgestaltung und Aufteilung des CO2-Preises gleich mehrere Anreize zu setzen. Vermietende sollen motiviert werden, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben. Mieterinnen und Mieter sollen sparsamer mit Energie umgehen.
Aktuell können Vermieterinnen und Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis gänzlich an ihre Mietenden weitergeben. Damit der CO2-Preis seine volle klimapolitische Lenkungswirkung entfalten kann, sollen nun Anreize gesetzt werden. Dafür soll das von der Bundesregierung entwickelte Stufenmodell für Wohngebäude sorgen. Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz übernehmen zum Großteil die Vermieter die CO2-Kosten. Mit steigender Energieeffizienz gehen diese mehr und mehr auf die Mieter über. Ausnahmen kann es geben, wenn Vermietende, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten, keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können.
Bei Nichtwohngebäuden wie z.B. Gewerberäumen greift eine 50:50 - Aufteilung, die bereits im Koalitionsvertrag als Möglichkeit festgelegt wurde. Die Mietparteien können, sofern sie handelseinig werden, einen Ausgleich zum Bespiel über die Mietkosten vereinbaren. Perspektivisch soll das Stufenmodell auch hier Anwendung finden, sobald eine entsprechende Datengrundlage erarbeitet wurde.
Anmerkung des DStGB
Der von der Bundesregierung vorgeschlagene Entwurf zur Aufteilung des CO2-Preises auf fossile Brennstoffe bei der Versorgung/Lieferung mit Wärme oder Warmwasser zwischen Mietenden und Vermietenden ist als ein grundsätzlich sachgerechter Ansatz zu bewerten.
Im Gebäudebereich wird seit 2021 in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid erhoben. Bislang lag diese Verpflichtung nahezu vollständig auf Seiten der Mietenden. Die vorgeschlagene Aufteilung schafft wichtige Anreize für verbrauchsbewusstes Heizverhalten und mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich.
Wirkungsvolle Anreize für mehr Energieeffizienz sind insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise von hoher Bedeutung. Vor allem der Gebäudebereich spielt eine zentrale Rolle.
Absehbar ist allerdings, dass das vorgeschlagene Stufenmodell die Ab-rechnungspraxis vor große Herausforderungen stellen wird. Dies gilt ins-besondere für private Vermieterinnen und Vermieter, die den größten Teil des Wohnungsangebots liefern. Herausfordernd dürfte ebenso die Durchführung der Ansprüche der Mieter gegen die Vermieter auf Ersatz des Vermieteranteils an den Kohlendioxidkosten sein, sofern sich der Mieter selbst mit Wärme und Warmwasser versorgt. Auch bedarf es lang-fristig einer fundierten Wirkungsabschätzung des vorgeschlagenen Stu-fenmodells unter Einbeziehung der Städte und Gemeinden. Dies gilt ins-besondere für die vorgeschlagene verbrauchsbasierte Bemessungs-grundlage im Vergleich zu einer energieeffizienzbasierten Grundlage.