Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurden die gesamtwirtschaftlichen Schadens- und Anpassungskosten erforscht. Dafür wurden die unterschiedlichen Kostendimensionen von Klimaschäden systematisiert und analysiert. Hierzu zählen die Schäden der Extremwetterereignisse seit 2000, insbesondere durch die Hitze- und Dürresommer 2018/2019 und durch die Flutkatastrophe 2021. Ebenso wurden zukünftige Schadens- und Anpassungskosten für unterschiedliche Handlungsfelder modelliert.
Klar ist: Die Schadenskosten und die Intensität der Klimafolgen sind stark von den Klimaschutzbemühungen der kommenden Jahre abhängig. Dementsprechend werden sich auch die Schadenskosten des Klimawandels entwickeln. Diese können durch Investitionen in Anpassungsmaßnahmen - je nach Ausprägung der Klimakrise - vollständig (schwacher Klimawandel) bis nur teilweise (starker Klimawandel) reduziert werden.
Betont wird in der Studie zudem die Wirkung naturbasierter Lösungen, wie etwa die Kohlenstoffspeicherung in Vegetation und Boden durch den Erhalt von Wäldern oder Mooren. Damit lassen sich Treibhausgase mindern und zugleich aktive Klimaanpassung betreiben.
Anmerkung des DStGB
Insbesondere die massiven Folgen der vergangenen Dürresommer und auch die Flutkatastrophe 2021 haben die Notwendigkeit eines wirksamen Klimaschutzes und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels aufgezeigt. Neben den umfangreichen finanziellen Schäden und auch Todesopfern stehen gerade auch der Verlust an Lebensqualität sowie Einschnitte in Gesundheit und Umwelt im Vordergrund.
Wie dringend es aktiver Maßnahmen zum Klimaschutz bedarf, zeigt auch die nun veröffentlichte Studie. Vom Ambitionsniveau des Klimaschutzes in den kommenden Jahren wird es abhängen, in welchem Umfang Klimafolgeschäden eintreten. Umso wichtiger ist es, bereits heute Klimaschutz und Klimaanpassung sinnvoll zu verbinden. Damit lassen sich wichtige Synergien schaffen und zugleich kommunale Ressourcen schonen. Städte und Gemeinden spielen bei der Zielerreichung weiterhin eine zentrale Rolle.
Aktuell arbeitet das Bundesumweltministeriums an einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie. Diese muss eng mit der kommunalen Ebene abgestimmt werden. Sie ist eines der Kernelemente des Klimaanpassungsgesetzes, dessen Entwurf das BMUV bald in die Ressortabstimmung geben wird. Auch mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) sollen wichtige Instrumente geschaffen werden, um den Schutz des Klimas und der von Ökosystemen sinnvoll miteinander zu verbinden.
Von Seiten des BMWKwird zudem die Transformation des Energiemarkts, die Steigerung der Energieeffizienz und vor allem der Ausbau erneuerbarer Energien mit verstärkter Intensität angestrebt. In den kommenden Monaten sind in diesem Kontext weitere Gesetzesnovellen angekündigt. Gerade im Bereich des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie beim Netzausbau wird es darauf ankommen, dass entsprechende Vorhaben zügig realisiert werden. Das setzt mehr Tempo bei Planungs- und Genehmigungsverfahren voraus. Unter enger Einbindung der Kommunen müssen zudem die Potentiale der Wärmewende genutzt werden. Ein enger Abgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist hierbei genauso erforderlich wie eine technologieoffene Ausgestaltung, die u.a. auch klimaneutrale Gase und hybride Technologien im Rahmen dezentraler Wärmelösungen nicht ausschließen sollte.
Wichtig ist bei allem, eine Balance zwischen erforderlichen Innovationen und faktischer Realisierbarkeit von Maßnahmen zu erreichen. Nur mit einer auskömmlichen Förderung von Seiten des Bundes und der Länder sowie beschleunigten Planungsverfahren werden die aktuellen Defizite im Klimaschutz effektiv umgesetzt werden können.