Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2023 beschlossen, nicht den Vermittlungsausschuss gegen den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Regierungsentwurf für ein KAnG anzurufen. Damit wird das Gesetz noch im Jahr 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und Mitte 2024 in Kraft treten.
Ziel des KAnG ist es, negative Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere die drohenden Schäden, zu vermeiden oder, soweit sie nicht vermieden werden können, weitestgehend zu reduzieren. Dazu wird durch das Gesetz erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen. Da Städte und Gemeinden in besonderer Weise von der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind, sollen u.a. die Länder beauftragt werden, für Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete der Städte, Gemeinden und Landkreise zu sorgen. Dazu sollen möglichst flächendeckend, insbesondere auf lokaler Ebene, Anpassungskonzepte und Maßnahmenpläne erstellt werden. Die Länder werden beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Städte und Gemeinden Klimaanpassungskonzepte aufstellen.
Parallel zum gesetzgeberischen Prozess diskutieren Bund und Länder im Rahmen der Umweltministerkonferenz, wie eine langfristige, verlässliche Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen aussehen kann.
Anmerkung des DStGB
Die Zielrichtung des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes wird grundsätzlich unterstützt. Die Städte und Gemeinden sind sich ihrer Schlüssel- und Vorbildfunktion im Bereich der Klimaanpassung bewusst und setzen aus diesem Grund seit vielen Jahren vielfältige Maßnahmen in diesem Bereich um.
Die beabsichtigten Aufgaben müssen jedoch durch die kommunale Ebene auch verlässlich umsetzbar sein. Das setzt neben realistischen Zielen eine auskömmliche Finanzierung voraus. Klimaschutz und die Anpassung an die Folgewirkungen des Klimawandels sind keine alleinige kommunale, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist insoweit zu begrüßen, dass die Bundesumweltministerin mit den Länder-Kolleginnen und -kollegen über die Finanzierungsfrage beraten. Notwendig ist eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaschutz und Klimaanpassung“. Der DStGB fordert dies seit langem, um Rechtsklarheit zu schaffen und die Finanzierung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen langfristig sicherzustellen. Daneben muss das Bundesumweltministerium wie angekündigt die Kommunen auch weiterhin bei der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten durch eigene Förderprogramme und durch das Zentrum Klimaanpassung unterstützen.