Klimaschutz

Klimaanpassungsgesetz ist richtiger Schritt

Die Extremwetterereignisse der vergangenen Wochen haben einmal mehr gezeigt, dass die Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine wichtige Aufgabe ist, um die Menschen in unserem Land so gut wie möglich vor den Auswirkungen zu schützen. Es ist davon auszugehen, dass sowohl Starkregenereignisse als auch langanhaltende Hitze- und Dürreperioden weiter zunehmen werden. Daher ist das Klimaanpassungsgesetz, mit dem in Zukunft geeignete Klimaanpassungskonzepte in Ländern und Kommunen zu erstellen sind, ein richtiger Schritt. Nun wird es darauf ankommen, dass die Länder sehr rasch über entsprechende gesetzliche Regelungen Klarheit für die Kommunen bei der Umsetzung schaffen. Kleine oder kleinste Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern sollten von der verpflichtenden Erstellung von Konzepten zur Klimaanpassung ausgenommen werden, um nicht zusätzliche Bürokratie zu schaffen.  

Klar ist aber bereits jetzt: Klimaanpassung und Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Neben der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten müssen in der Praxis auch konkrete Maßnahmen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung, der Flächenentsiegelung oder auch zur baulichen Anpassung der Innenstädte für den Hitzeschutz umgesetzt werden. Wir rechnen mit Investitionsbedarfen von mindestens acht Milliarden Euro pro Jahr für Klimaschutz und Klimaanpassung allein in den Kommunen. Hier sind alle staatlichen Ebenen in der Pflicht, also auch Bund und Länder. Um die Finanzierung dauerhaft sicherzustellen, muss es daher eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaschutz und Klimaanpassung“ im Grundgesetz geben. Dieses Instrument hat sich in anderen Bereichen, etwa beim Küstenschutz, bereits bewährt.   

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