Die Verordnung vereinheitlicht die Pflichten zur Übermittlung geologischer Daten im gesamten Bundesgebiet. Weiterhin regelt der Gesetzentwurf die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten nach einem zeitlich gestuften Fristenmodell. Dementsprechend sollen auch geologische Daten, die aus kommerziellen Untersuchungen stammen, nach dem Ablauf bestimmter Fristen öffentlich bereitgestellt werden.
Die Bundesregierung schafft mit diesem neuen Modell Rechtssicherheit und sorgt für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen an Daten des geologischen Untergrunds einerseits sowie dem Schutz berechtigter Unternehmensinteressen andererseits. Das Anliegen einer transparenten Standortauswahl für eine Endlagerung hochradioaktiver Abfälle finde im Gesetz besondere Berücksichtigung.
Geologische Daten sind notwendig für die Untergrundplanung, die umweltverträgliche Nutzung des Untergrunds und die Untersuchung und Bewertung geologischer Gefahren sowie anthropogen verursachter Schäden. Zudem seien geologische Daten zentral für die Suche und Auswahl eines Standortes für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle.
Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.
Hier findet sich die Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum Geologiedatengesetz.
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