Im Fokus des Programms steht die Unterstützung von Kommunen durch den Ausbau von Förderprogrammen und Kompetenzaufbau, durch passgenaue Beratung vor Ort und bessere Ausbildung von lokalen Expert*innen sowie die Sensibilisierung und Aufklärung von Bürger*innen.
Die bisher befristeten, auf Modellprojekte ausgerichteten Programme sollen zu einer Standardförderung werden. Auch der umfassende Beratungs- und Kompetenzaufbau für die Klimaanpassung soll ausgeweitet werden. Jede Kommune soll künftig die Klimaanpassung umsetzen können, die zu ihr passt. Das Sofortprogramm Klimaanpassung fußt auf drei zentralen Säulen: Förderung und Kompetenzaufbau, Information und Beratung sowie Vernetzung aller relevanten Akteure.
Ausgewählte Maßnahmen sind hierbei:
- Bessere Klimavorsorge durch 100 lokale Anpassungsmanager*innen: Über das Programm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS)“ wird den Kommunen die Einstellung von Spezialisten*innen zur Erstellung und Umsetzung von Klimaanpassungskonzepte ermöglicht.
- Kompetenzausbau in strukturschwachen Regionen: Das Zentrum KlimaAnpassung richtet neue Veranstaltungsformate wie z. B. Klimawerkstätten insbesondere in strukturschwachen und von der Klimakrise besonders betroffenen Regionen aus.
- Mentoring-Programm für Klimaanpassungsmanager*innen: Beim Zentrum KlimaAnpassung geben erfahrene Mentor*innen Praxiswissen an die Neueinsteiger*innen in der kommunalen Klimaanpassung weiter.
- Besserer Schutz von Risikogruppen in sozialen Einrichtungen: Dem Unterstützungsbedarf in Krankenhäusern, Kindergärten und Pflegestationen soll durch das nunmehr entfristete Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ entsprochen werden.
- Besserer Schutz vor Hitze durch Hitzeaktionspläne: Das Angebot des Zentrums KlimaAnpassung wird erweitert. Dazu zählt ein auf die Entwicklung und Umsetzung von Hitzeaktionsplänen spezialisiertes Beratungsprogramm für Kommunen.
- Klimaanpassungs-Kommunikation für Bürger*innen: Mit passgenauer Ansprache unterstützt das BMUV Verbraucher*innen in ihrer individuellen Risikovorsorge; so bspw. für Schulen und Kitas, ältere Menschen und Hauseigentümer*innen.
Ebenfalls wurde angekündigt, dass die Klimaanpassung in einer eigenen Unterabteilung die notwendige Aufmerksamkeit erhalten wird. Hier sollen Synergien mit anderen Programmen und Strategien der Bundesregierung genutzt werden. Anknüpfungspunkte bieten insbesondere das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, das auf intakte Ökosysteme für Klimaschutz und Anpassung setzt, und die Nationale Wasserstrategie mit einem Maßnahmenbündel für einen sorgsamen Umgang mit der Ressource Wasser.
Anmerkung des DStGB
Neben dem Klimaschutz dringt auch die Klimaanpassung mehr und mehr in die kommunale Praxis. Die Mehrzahl deutscher Kommunen ist bereits heute von Extremwettereignissen wie Starkniederschlägen, Hochwasser sowie von Hitze- und Dürreperioden betroffen. Auch der jüngst veröffentlichte Bericht des Weltklimarats (IPCC) unterstreicht die Notwendigkeit von Klimaschutz und auch Klimafolgenanpassung. Selbst bei einer Begrenzung des Klimawandels auf 1,5 Grad Celsius werden die Folgen des Klimawandels in ihrer Häufigkeit und Intensität deutlich zunehmen.
Umso begrüßenswerter ist die verstärkte Förderung des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz in diesem Bereich mit einem deutlichen Schwerpunkt auf Kommunen. Bereits heute haben Kommunen eine Vielzahl an Anpassungsmaßnahmen auf lokaler Ebene im Rahmen ihrer Infrastruktur umgesetzt, um ihre Gesellschaft auf die künftigen klimatischen Bedingungen auszurichten. Sie sind damit Schlüsselakteure bei der Anpassung. Die Klimafolgen wie Hochwasser, Wasserknappheit und Hitze müssen in ihrer ganzen Unterschiedlichkeit und Komplexität Beachtung finden. Städte und Gemeinden brauchen hier nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch Zeit und Personal mit spezifischer Expertise.
Nicht zu vergessen ist, dass die Maßnahmen zur Klimaanpassung zugleich häufig auch dem Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser, der Verbesserung der Luftqualität oder dem Lärmschutz dienen. Vorsorge und Anpassung an die Folgen des Klimawandels tragen damit zentral zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Gesellschaft bei und mindern u.a. die Risiken für Gesundheit, Infrastruktur, Wirtschaft und mehr.
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