Klimaschutz

BMU: Förderung des kommunalen Klimaschutzes wird ausgebaut 

Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt das Bundesumweltministerium seit 2008 erfolgreich den Klimaschutz in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Rund 18.700 Projekte in mehr als 3975 Kommunen haben bis Ende 2020 bereits von den Fördermöglichkeiten profitiert. Mit Fördergeldern von rund 820 Millionen Euro wurden Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro ausgelöst. Ab dem 1. Januar 2022 haben Städte und Gemeinden noch mehr Möglichkeiten, sich für den Klimaschutz stark zu machen. Dazu ist die Kommunalrichtlinie umfassend neugestaltet, neu strukturiert und erweitert worden. Sie gilt bis 31. Dezember 2027.

Mit der neuen Kommunalrichtlinie setzt das BMU vor allem auf mehr personelle Unterstützung für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Neben den bekannten Förderschwerpunkten Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle in Bildungseinrichtungen wird künftig auch Personal in drei weiteren Bereichen bezuschusst:

  • Fachpersonal, das sich um die Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements kümmert
  • Klimaschutzkoordinatoren: Sie können beispielsweise auf Landkreisebene Klimaschutz in denjenigen Kommunen ermöglichen, für die aufgrund ihrer Größe kein eigenes Klimaschutzmanagement in Frage kommt.
  • Klimaschutzmanager/-innen für die Umsetzung von thematischen Fokuskonzepten (Mobilität, Wärme, Abfall)

Die novellierte Richtlinie bietet neue Fördermöglichkeiten wie Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen und Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen. Neu ist auch, dass im Rahmen sogenannter Vorreiterkonzepte die ambitionierte Anpassung von Klimaschutzkonzepten an die neuen nationalen Klimaschutzziele bezuschusst wird, die vor 2017 entstanden sind. Darüber hinaus gewährt das BMU Fördermittel für zusätzliche investive Maßnahmen, etwa in den Bereichen Abfall und Abwasser.

Antragsberechtigt sind künftig auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine sowie Contractoren, die Klimaschutzprojekte im Auftrag für Kommunen umsetzen. Strategische Förderschwerpunkte (Beratungen, Konzepte und Personal) sind für alle Antragstellergruppen geöffnet. Noch bis Ende 2022 sind die zu erbringenden Eigenmittelanteile reduziert. Finanzschwache Kommunen profitieren auch weiterhin von erhöhten Förderquoten – bis hin zur Vollfinanzierung für ein Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und -management. Förderanträge können ganzjährig gestellt werden.

Die neue Kommunalrichtlinie und weitere Infos finden sich hier

Erfolgsmodell der Kommunalrichtlinie 

Die Neuausrichtung der Kommunalrichtlinie ist zu begrüßen. Klimaschutzmaßnahmen sowie die Anpassung an die Folgewirkungen des Klimawandels sind zentrale kommunale Herausforderungen. Daher ist es notwendig, die Potenziale der Kommunen im Klimaschutz noch stärker zu nutzen. Hierbei ist es erforderlich, kommunale Klimaaktivitäten nachhaltig zu fördern und zusätzliche Anreize zu schaffen.

Angesichts des Planungs- und Finanzierungsvorlaufs in den Kommunen (mind. 1 Jahr) ist es grundsätzlich richtig, die Laufzeit der Kommunalrichtlinie zu verlängern. Aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen ist es indes wichtig, dass eine regelmäßige Evaluation erfolgt und im Bedarfsfall auch eine Anpassung der Förderinhalte möglich bleibt. Das Erfolgsmodell der Kommunalrichtlinie erfordert im Übrigen eine langfristig ausreichende Finanzausstattung.

Angesichts der nach wie vor kritischen kommunalen Haushaltslage ist es zudem geboten, die Reduzierung kommunaler Eigenanteile deutlich über das Jahr 2022 hinaus aufrecht zu erhalten. Der Bund ist aufgefordert, in diesem Punkt nachzubessern.

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