Klimaschutz

3-Punkte-Plan zur Klimaanpassung in Kommunen

Die wesentlichen Elemente des 3-Punkte-Plans sind ein bundesweites Beratungszentrum für Städte und Gemeinden, das bereits im Sommer 2021 seine Arbeit aufgenommen hat. Zweitens fördert der Bund den Einsatz von lokalen Anpassungsmanagern und Anpassungsmanagerinnen. So wird sichergestellt, dass Strategien auch in der Praxis ankommen. Schließlich sollen besonders innovative Lösungen von Kommunen über den Wettbewerb "Blauer Kompass" prämiert werden.

Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“

Im Konjunkturprogramm des Bundes wurden 150 Mio. Euro für „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ bereitgestellt (2020 – 2023). Das erste Förderfenster wurde im November/Dezember 2020 geöffnet und traf auf eine überwältigende Resonanz: Insgesamt sind fast 600 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 100 Mio. Euro aus dem gesamten Bundesgebiet eingegangen. Diese Zahlen zeigen, dass das Programm ein wichtiges Handlungsfeld mit hohem Unterstützungsbedarf adressiert. Insbesondere in sozialen Einrichtungen wird dieser Bedarf deutlich, da die Belastungen durch die Folgen des Klimawandels dort bereits besonders spürbar sind.

Gemeinsam mit dem Projektträger Zukunft Umwelt gGmbH (ZUG) hat das BMU das Ziel, die vorliegenden Anträge so schnell wie möglich abzuarbeiten. Die unerwartete Höhe der Antragszahl sowie die große inhaltliche Variantenbreite stellt das unter Corona-Bedingungen im Aufbau befindliche Programm jedoch vor erhebliche Herausforderungen. Es wird daher in diesem Jahr nicht vollständig gelingen, alle Anträge abzuarbeiten, so dass auch im Jahr 2022 ein Teil beschieden werden muss. Ein zweites Förderfenster plant das BMU im Frühjahr 2022 zu öffnen. Interessierte, die über Neuigkeiten zum Programm und zum nächsten Förderfenster benachrichtigt werden möchten, haben die Möglichkeit, sich hierfür auf der Website der ZUG registrieren zu lassen: https://www.z-u-g.org/anpaso-informationen-zum-zweiten-antragsfenster/

Novellierung des Förderprogramms „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“

Das bestehende Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ wurde neu ausgerichtet, um insbesondere ein nachhaltiges Anpassungsmanagement vor Ort zu unterstützen. Gefördert werden Anpassungsmanager (Personalstellen), die die Konzepterarbeitung sowie die anschließende Umsetzung begleiten. Außerdem wird erstmals auch eine ausgewählte investive Maßnahme aus diesem Konzept gefördert, um Klimaanpassung auch vor Ort sichtbar zu machen. Gerade kleine und mittlere Kommunen sollen so unterstützt werden, den Einstieg in eine nachhaltige Klimaanpassung zu finden. Die novellierte Förderrichtlinie ist auf der BMU-Internetseite veröffentlicht: https://www.bmu.de/FG10

Ein erstes Förderfenster wird noch vor Ende des Jahres im 4. Quartal 2021 geöffnet. Auch hier gibt es die Möglichkeit, sich auf der Internetseite der ZUG gGmbH zu registrieren, um zu den Einzelheiten zum Förderfenster benachrichtigt zu werden: https://www.z-u-g.org/das-informationen-zum-naechsten-antragsfenster/

Wettbewerb Blauer Kompass

Mit dem Blauen Kompass prämieren BMU und Umweltbundesamt gemeinsam innovative Projekte zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die Teilnehmerzahlen haben sich in den vergangenen Jahren vervielfacht. 2020 haben sich 160 Projekte auf den Preis beworben, damit konnten die Bewerberzahlen im Vergleich zu 2016 mehr als verdreifacht werden. Mit dieser Reichweite ist der „Blaue Kompass“ ein weiteres zentrales Kommunikationsinstrument im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS), mit dem BMU und UBA die enorme Bandbreite hervorragender lokaler Klimaanpassungsprojekte zeigen.

BMU und UBA haben den Wettbewerb als „Bundespreis“ unter neuen Rahmenbedingungen nun konzeptionell weiterentwickelt, und insbesondere Kommunen als neue, eigenständige Kategorie aufgenommen. Die Vergabe zur Beauftragung eines Wettbewerbsbüros durch das UBA steht unmittelbar bevor. Das Wettbewerbsbüro wird voraussichtlich Mitte Oktober seine Arbeit aufnehmen. Der neue Wettbewerbszeitraum startet Ende 2021/Anfang 2022, die Preisverleihung erfolgt im Herbst 2022. Die kommunalen Spitzenverbände werden als fester Bestandteil einer sechsköpfigen Jury eingebunden.

Fördermittel verstetigen und aufstocken

Vor dem Hintergrund der begrenzten Laufzeit sowie der begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist es hinsichtlich des Förderprogramms „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ erforderlich, dass dieses Programm über die bisher vorgesehene Laufzeit bis 2023 hinaus verstetigt wird. Ziel muss es sein, den Kommunen und sozialen Einrichtungen eine langfristige Perspektive und Unterstützung anbieten zu können.

Das Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ muss darüber hinaus in der kommenden Legislaturperiode massiv aufgestockt werden, damit alle interessierten Städte und Gemeinden auf die Möglichkeit eines/r Klimaanpassungsmanagers/in zurückgreifen können. Die aktuelle Hochwasserkatastrophe hat eindrücklich gezeigt, wie elementar es ist, dass Konzepte für eine integrierte und nachhaltige Vorsorge gegen Starkregen und Hochwasser, aber auch gegen Hitze und Dürre vor Ort erarbeitet werden, um passgenaue Vorsorgemaßnahmen umsetzen zu können.

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