Zentrales Leitbild im DKG-Konzept zur Weiterentwicklung der stationären Versorgungsstrukturen ist die Förderung und Etablierung regionaler krankenhauszentrierter Versorgungsnetzwerke. Als weitere Grundvoraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung benennt die DKG insbesondere eine sachgerechte Weiterentwicklung der Vergütungssysteme, eine nachhaltige Investitionsfinanzierung und einen konsequenten Abbau der überbordenden Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen, die den Arbeitsalltag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser zunehmend erschweren.
Der DStGB kann sich vielen Positionen der DKG anschließen. Dies gilt zum Beispiel für die Forderung, dass die politische Letztverantwortung für eine flächendeckende, wohnortnahe Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auch in Zukunft bei den Ländern liegen sollte. Das Vergütungssystem sollte allerdings regionale Lösungen ermöglichen. Aufgrund der erheblichen Versorgungslücken in Teilen der ländlichen Regionen ist eine engere Kooperation der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit den Krankenhäusern sinnvoll. So sollte es eine Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behandlungsleistungen, insbesondere im ländlichen Raum geben. Als integrierte Dienstleistungszentren können die Krankenhäuser selbst oder in Kooperation und Koordination mit anderen Leistungsanbietern eine Steuerung der Behandlungsabläufe vornehmen. Die Potenziale der Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Einsatzgebiete von E-Health und Telemedizin müssen noch stärker genutzt werden. Schließlich ist ein verändertes Vergütungssystem für die Krankenhäuser notwendig und die Länder müssen ihrer Investitionsverantwortung vollumfänglich nachkommen.