Das vorgelegte Gesetz wird nicht helfen, wirksam gegen die Finanznot der Krankenhäuser vorzugehen. Das Finanzierungsangebot an die Krankenhäuser deckt nur kleine Teile der seit Jahren aufgelaufenen Finanzierungslücken. Hieran sind die Bundesländer nicht unschuldig, weil sie ihrer Verpflichtung zur auskömmlichen Finanzierung der Investitionskosten in den vergangenen Jahren immer weniger nachgekommen sind.
Gleichzeitig können die Auswirkungen der Reform auf die Krankenhauslandschaft nicht abgeschätzt werden. Eine mögliche Auswirkungsanalyse, die eine fundierte Grundlage für diese notwendige Reform sein müsste, wurde zwar angekündigt, aber bis heute nicht vorgelegt. Damit ist nicht klar, wie sich die Versorgungslage insbesondere in den ländlichen Regionen entwickeln wird.
Es steht jedoch zu befürchten, dass es eine Zentralisierung der medizinischen Versorgung zu Lasten des ländlichen Raums gibt. Doch auch dort, gibt es heute sehr leistungsfähige Krankenhäuser, die fachlich ebenso wie Häuser in Ballungsräumen in der Lage sind, zusätzliche medizinische Leistungen zu übernehmen.