Corona-Virus

Maskenpflicht an Schulen beibehalten

Schülerinnen und Schüler können zum großen Teil noch nicht geimpft werden, wenn sie jünger als 12 Jahre sind. Gleichzeitig müssen sie über viele Stunden auf vergleichsweise engem Raum täglich am Unterricht teilnehmen. Sie sind damit eine besonders gefährdete Gruppe. Da Schulpflicht besteht können sie dem Infektionsrisiko auch nicht ausweichen, wie andere Menschen, die selbst entscheiden können, ob sie ein Restaurant oder ein Konzert besuchen. Deswegen ist es weiterhin wichtig, dass Schülerinnen und Schüler regelmäßig getestet werden und insbesondere in Gebieten wo die Inzidenzzahlen vergleichsweise hoch sind auch an der Maskenpflicht festgehalten wird. Die Erwachsenen können die Kinder am besten schützen, indem sie diese Maßnahmen mittragen und sich selbst impfen lassen.

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