Wir sind an einem Punkt angelangt, wo kleinere Einschränkungen offenkundig nicht mehr reichen und es ein „Weiter so“ nicht geben darf. Wenn es jetzt nicht gelingt, die Kontakte deutlich zu reduzieren, läuft die Pandemie in Deutschland aus dem Ruder – mit gravierenden Folgen für Gesundheit, Menschen und Wirtschaft.
Richtig und wichtig ist auch, dass von vornherein ein klarer Zeitraum vom 02. bis 30. November 2020 definiert wurde. Die Verständigung auf ein bundeseinheitliches Vorgehen zeigt, dass der Föderalismus in der Krise funktioniert und sich bewährt. Das ist insbesondere für die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Aspekt. Nachdem nunmehr insbesondere die Gastronomiebetriebe für einen Monat schließen müssen ist es wichtig, die angekündigten finanziellen Hilfen schnell und unbürokratisch umzusetzen, damit die Betriebe nicht aufgeben müssen. Das wäre ein verheerendes Signal für das Leben in unseren Städten.
Auf die Kommunen kommt jetzt natürlich nochmals ein erheblicher zusätzlicher Kontrollaufwand zu. Um die konsequente Umsetzung der neuen Regeln sicherzustellen brauchen wir entsprechende Kontrollen und gegebenenfalls auch die Verhängung von Bußgeldern. Zwar steht die große Mehrheit der Bevölkerung zu den Einschränkungen, weil sie die Gefahren für sich selbst und andere erkennen. Eine Minderheit, die sich häufig lautstark äußert, lehnt aber jegliche Einschränkungen ab. Das sind zwar wenige, aber diese Wenigen sind immer noch zu viel.
Wir erneuern auch unseren Vorschlag, eine gemeinsame Kommunikationskampagne von Bund, Ländern und Kommunen, um immer wieder die Menschen auf die Notwendigkeit und die Wirkung der beschlossenen Maßnahmen hinzuweisen.
Insgesamt zeigen die Beschlüsse Augenmaß. Man hat verhindert, das Land in eine Art „Halbkoma“ zu bringen und es ist richtig, insbesondere Schulen und Kindergärten grundsätzlich weiterhin zu betreiben. Nun bleibt zu hoffen, dass die Maßnahmen die gewünschte Wirkung erzielen.
(Statement von DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg)
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