Krisenstab legt Kriterien für  Veranstaltungen fest

1. Eher risikogeneigter Zusammensetzung der Teilnehmer

•             Kommt eine größere Anzahl von Menschen zusammen, hohe Dichte

•             Nehmen Menschen aus Regionen mit gehäuftem Auftreten von COVID-19-Fällen teil?

•             Nehmen Menschen aus anderen bekannten Risikogebieten teil?

•             Nehmen Menschen mit akuten respiratorischen Symptomen teil?

•             Nehmen ältere Menschen bzw. Menschen mit Grunderkrankungen teil?

2. Eher risikogeneigter Art der Veranstaltung

•             Hohe Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten?

•             Enge Interaktion zwischen den Teilnehmenden (z.B. Tanzen)?

•             Lange Dauer der Veranstaltungen?

•             Keine zentrale Registrierung der Teilnehmenden

3. Eher risikogeneigter Ort der Veranstaltung und Durchführung

•             Sind bereits Infektionen in der Region der Veranstaltung aufgetreten?

•             Gegebenheiten der Örtlichkeit: Indoor-Veranstaltungen, begrenzte Räumlichkeiten, schlechte Belüftung der Räume?

•             Begrenzte Möglichkeiten/ Angebote zur ausreichenden Desinfektion von Teilnehmern?

•             Bereitschaft des Veranstalters zur Kooperation und Umsetzung von Maßnahmen.


Folgende Maßnahmen könnten getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung und großer bzw. schwerer Folgeausbrüche zu verringern:

- Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes

- Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene

- Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren

- Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen

- Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome

- Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten

- Veranstaltung verschieben oder je nach weiterer Entwicklung absagen.

Auf Messen, Kongressen oder größeren Veranstaltungen ist Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit von Kontaktpersonen extrem schwierig und es kann unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen. In die Abwägung sollte daher mit einbezogen werden, ob Schwierigkeit der schnellen Kontaktpersonenermittlung im Falle eines Ausbruchs zu erwarten sind.

Die Absage von Veranstaltungen liegt in der Verantwortung der vor Ort zuständigen Behörden, die im engen Austausch mit dem Robert-Koch-Institut und den Gesundheitsämtern stehen.

Weiterhin beschloss der Krisenstab:

Die Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland werden auf sämtlichen Verkehrswegen intensiviert. Die Anordnungen für Beförderer im Luft- und Schiffsverkehr werden erweitert. Zusätzlich zu China ist künftig für Reisende aus Südkorea, Japan, Italien und dem Iran vor Einreise der Gesundheitsstatus der Passagiere zu melden. Zudem sind an alle Reisenden (auch im Bahn- und Busverkehr) im grenzüberschreitenden Verkehr Informationen zur Krankheitsvorbeugung zu verteilen. Die Bundespolizei hat angewiesen, dass in allen Zügen im Regional- und Fernverkehr Aussteigekarten auszufüllen sind, wenn Corona-Verdachtsfälle festgestellt wurden. Die Bahnunternehmen wurden verpflichtet, Passagiere mit Symptomen einer Coronavirus-Erkrankung den Behörden zu melden. Die Bundespolizei verstärkt ihre Kontrollen im 30-km Grenzraum. Bei Corona-Verdachtsfällen werden die erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden getroffen. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass ausreichend Schutzausrüstung für medizinisches und nicht-medizinisches Personal beschafft wird.

Weitere Informationen:

Foto: © kasto - Fotolia.com

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