Statement

Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte zügig aufheben

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet von der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin am Montag ein klares Signal wann, wie und auf welche Weise die bestehenden Grundrechtseinschränkungen für vollständig geimpfte Bürgerinnen und Bürger aufgehoben werden.

Es handelt sich dabei nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe. Es geht insoweit um den von der Verfassung gebotenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es kommt dabei auch nicht darauf an, wie viele Menschen tatsächlich bereits zwei Impfungen erhalten haben.

Wir warnen vor einem Vorgehen nach dem Motto „Wir warten mal ab, bis die Mehrheit der Bevölkerung ein Impfangebot erhalten hat“. Das wäre verfassungsrechtlich sehr problematisch. Wir brauchen jetzt eine klare Vorgabe, dass Personen, die beide Impfungen erhalten haben, aber auch Bürgerinnen und Bürger, die eine Corona-Erkrankung durchgemacht haben und nachweisbar nicht ansteckend sind, von bestimmten Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes ausgenommen werden. Dies bedeutet zum Beispiel, dass sie, etwa um einkaufen zu können, kein Testverfahren durchlaufen müssen oder bei Einreise aus dem Ausland keine Quarantänepflicht besteht. Auch eine Reduzierung der Kontaktbeschränkungen, insbesondere in Alten- und Pflegeheimen, könnte damit verbunden sein.

Zur Erleichterung der Kontrollierbarkeit sollte zügig der digitale Impfausweis etabliert werden. Der Abbau von Einschränkungen für geimpfte Personen kann auch dazu beitragen, dass die Impfbereitschaft generell erhöht wird. Wenn Kino, Theater, Stadion oder Veranstaltungsbesuche für Geimpfte wieder ohne zusätzliche Tests möglich sind, ist das ein wichtiges Signal.

Auch geimpfte Personen werden sich in Zukunft allerdings an die Abstandsregeln und die Maskenpflicht halten müssen. Dies ist ein grundrechtlicher Eingriff von geringer Eingriffsintensität. Er ist aber zum Infektionsschutz notwendig, da andernfalls eine Kontrollierbarkeit nicht wirksam umgesetzt werden könnte.

In diesem Sinne erwarten wir klare Vorgaben von Bund und Ländern, auch als Signal an die Bürgerinnen und Bürger.

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