Das BMG hat die Anordnungen nach dem Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV-Durchführungsgesetz – IGV-DG) mit dem Ziel erlassen, die Einschleppung von Infektionen durch das erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/China aufgetretene neuartige Coronavirus („SARS-CoV2“) in die Bundesrepublik Deutschland oder die Ausbreitung zu verhindern. Beförderer sind danach verpflichtet, Verhaltenshinweise zur Krankheitsvorbeugung oder für den Fall, dass Krankheitssymptome auftreten, an alle Passagiere aus den betroffenen Ländern weiterzugeben. Dies betrifft nach aktuellem Stand die so genannten Risikoländer China, Südkorea, Japan, Italien und Iran. Die Pflicht trifft auch alle Betreiber von Häfen, Personenbahnhöfen und Omnibusbahnhöfen.
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