Corona-Virus

Erwartungen des DStGB an die Ministerpräsidentenkonferenz

Die Corona-Zahlen in Deutschland sinken und wir stehen vor einem annähernd „normalen“ Sommer. Die Pandemie ist aber leider nicht vorbei. Wir müssen uns darauf vorbereiten, dass im Herbst eine neue Corona-Welle droht – möglicherweise mit einem mutierten Virus, der noch gefährlicher sein kann. Die derzeit geltende Fassung des Infektionsschutzgesetzes läuft bis zum 23. September 2022. Für die Zeit danach brauchen wir einen wirksamen Anti-Corona-Plan. Deshalb müssen wieder bundesweite einheitliche Maßnahmen möglich sein, wenn die Lage sich verschärfen sollte. Instrumente, wie die Pflicht zum Masketragen im öffentlichen Raum, Abstandsregeln und auch Kontaktbeschränkungen sowie 2G- oder 3G-Regelungen sollten unter klaren Voraussetzungen möglich sein. Auch wenn sich das niemand wünscht, kann die Situation zusätzliche Lockdown-Maßnahmen erfordern. Es wäre fahrlässig, wenn der Gesetzgeber nicht die Möglichkeit schafft, diese Instrumente einzusetzen. Die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen sollte die Ministerpräsidentenkonferenz jetzt auf den Weg bringen. Dazu gehört auch die Fortsetzung der Impfkampagne, insbesondere wenn es im September einen neuen Impfstoff gibt, der auf die Omikron-Variante ausgerichtet ist.

Zu der notwendigen Resilienzstrategie gehört auch ein Neustart im zivilen Bevölkerungsschutz, um die Menschen besser zu schützen. Es drohen neue Gefahren, auf die wir noch nicht ausreichend vorbereitet sind. Neben den klimabedingten Bedrohungen „Dürre, Hitze, Überschwemmungen, Waldbrände“ kommen jetzt auch noch die Kriegssituation in der Ukraine und Cyberbedrohungen hinzu. Der notwendige Neustart im Bevölkerungsschutz sollte folgende Instrumente umfassen: Ein funktionsfähiges Alarmierungssystem, bessere Ausrüstungen für unsere Feuerwehren (etwa für die Bekämpfung von Waldbränden), Bevorratung von Lebensmitteln, Medikamenten und Gerätschaften (zum Beispiel Notstromaggregate) sowie gemeinsame Übungen von Großschadenslagen. Auch die Krisenmanagementstruktur sollte unter anderem mit einer Stärkung des Bundesamtes für den zivilen Bevölkerungsschutz verbessert werden. Wir brauchen in Katastrophenfällen Lagebilder in Echtzeit, auch kreis- und länderübergreifend.

Gleichzeitig muss die Eigenvorsorge und das Bewusstsein für Gefahren in der Bevölkerung gestärkt werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollten wissen, dass der Staat auch in Notsituationen nicht immer und überall leistungsfähig sein kann. Deswegen ist zum Beispiel die Eigenbevorratung mit Wasser und Lebensmitteln für 14 Tage das Gebot der Stunde. Nicht zuletzt müssen im Hinblick auf mögliche zukünftige Kriegsgefahren auch neue Schutzraumkonzepte entwickelt und langfristig finanziert werden.

Ein wichtiger Ansatz wäre es auch, den Bevölkerungsschutz auch verfassungsrechtlich als ausgewiesene Gemeinschaftsaufgabe im Sinne des Art. 91a des Grundgesetzes zu verankern.

Organisatorisch brauchen wir ein durchgängiges System von der kommunalen Ebene über die Länder bis zum Bund, in dem die Krisenstäbe je nach Lage miteinander verzahnt werden. dazu sollte auch ein gemeinsamer Krisenstab der Bundesregierung, zum Beispiel mit einer Geschäftsstelle beim BBK, um die Reaktionsfähigkeit zu beschleunigen.

Wir brauchen eine Zeitenwende auch im zivilen Bevölkerungsschutz, um die Menschen, aber auch die Wirtschaft vor den möglichen Gefahren besser zu schützen.

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