Das heute im Bundestag beschlossene Infektionsschutzgesetz ist eine gute Rechtsgrundlage für die Länder, um die notwendigen Corona-Maßnahmen je nach Inzidenz und Belastung der Krankenhäuser einzuleiten. Dazu gehört 2G, Abstandsregelungen, Kontrollen und so weiter.
Gleichwohl ist darüber hinaus eine verbindliche Vereinbarung zwischen Bund und Länder notwendig, wie wir mit der aktuellen Corona-Lage durch den Winter kommen. Dazu gehört eine Strategie für die erforderlichen Booster-Impfungen. Nach Möglichkeit sollten bis Weihnachten 20 Millionen Menschen diese Impfung erhalten haben.
Unverzichtbar ist auch eine einheitliche Teststrategie, so dass möglichst viele Menschen, egal ob geimpft oder ungeimpft, die Möglichkeit haben, sich kostenlos testen zu lassen. Auch der Umgang mit Großveranstaltungen und eine einheitliche Linie, bei welchen Inzidenzwerten beziehungsweise bei welcher Belegungssituation in den Krankenhäusern, welche Maßnahmen zusätzlich ergriffen werden, sollten beschleunigt festgelegt werden.
Nicht zuletzt muss die Impf-Kampagne konsequent fortgesetzt werden. Corona ist gekommen, um zu bleiben. Nur wenn es gelingt, noch viel mehr Menschen von der Impfung zu überzeugen, werden wir die Pandemie hinter uns lassen können.