Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist es nachvollziehbar, wenn ein Land wie Sachsen mit extrem hohen Inzidenzwerten und einer niedrigen Impfquote von nur 57 Prozent die 2G-Regelung anordnet. Sie gilt dort allerdings nur für Restaurants, Kinos, Konzertveranstaltungen oder etwa Fußballspiele. Im Einzelhandel gilt diese Regelung nicht. Das kann eine Wirkung entfalten und wird hoffentlich manchen Zweifler dazu bewegen, sich doch noch impfen zu lassen.
Die Impfstrategien müssen weiter ausgebaut werden. Dazu gehören beispielsweise mobile Impfteams für Seniorenheime oder für Menschen, die zuhause gepflegt werden. Dies kann aber bedeuten, wie bereits teilweise praktiziert, in kleineren Impfzentren unkomplizierte Angebote zu machen. Das muss nicht nur für die Erst- und Zweitimpfungen gelten, sondern auch für die Booster-Impfungen, die zunehmend nachgefragt werden.
Bei Weihnachtsmärkten oder auch Karnevalsveranstaltungen, die ja regelmäßig von privaten Veranstaltern durchgeführt werden, steht es diesen frei, von vorneherein auf 2G-Regeln zu setzen. Clubs oder Kneipen praktizieren dies vielfach bereits jetzt, um ihren Besucherinnen und Besucher Sicherheit zu geben.
Maskenpflicht, Abstand und Hygiene werden leider auch in diesem Winter das öffentliche Leben in Deutschland prägen. Denn Corona ist offenbar gekommen, um zu bleiben und vom Normalzustand sind wir immer noch weit entfernt.