Die Grundsteuer unterliegt keinen Konjunkturschwankungen und ist deshalb in den Städten und Gemeinden besonders wichtig zur (Mit-)Finanzierung von z.B. Bildung, Betreuung, kommunalen Diensten, Infrastruktur und Investitionen vor Ort. Die Reform der Grundsteuer war mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Besteuerung von „Grund und Boden“ alternativlos. Nun sind alle Immobilien- und Grundstücksbesitzer aufgerufen, ihre Grundsteuererklärungen abzugeben. Die endgültige Höhe der jeweiligen Steuer wird erst 2025 feststehen und durch die Hebesätze in den Kommunen festgelegt. Es geht darum, mit der Reform bei der Grundsteuer wieder Gerechtigkeit, Verständlichkeit und Rechtssicherheit herzustellen.
Grundsteuer-Erklärung
Grundsteuer ist für Kommunen unverzichtbar
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