Am 5. Oktober fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Versicherungssteuerrechts statt. Aus kommunaler Sicht war hier vor allem die Frage der Besteuerung der Beihilfeablöseversicherung von Relevanz (siehe auch DStGB Aktuell 2420-04). Anders als noch der Referentenentwurf sieht der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf über die Gesetzesbegründung zumindest materiell bereits eine Befreiung der Beihilfeablöseversicherung von der Versicherungssteuer vor. Es erscheint allerdings sachgerecht, wenn diese Ausnahme auch formell im Gesetz selbst geregelt wird. Als gangbarer Weg, wie auch der gemeinsamen Stellungnahme der Bayerischen Beamtenkrankenkasse (Versicherugnskammer Bayern) und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes entnommen werden kann, wird, analog zur Gesetzesbegründung, die Aufnahme des Kriteriums des „unmittelbaren oder mittelbaren“ Zugutekommens gesehen.
In der Anhörung selbst hat dies auch der geladene Sachverständige von der Bayerischen Beamtenkrankenkasse deutlich gemacht und eine entsprechende Klarstellunge eingefordert. Der Vertreter des Bundeszentralamts für Steuern hat unterstrichen, dass auch künftig die Beihilfeablöseversicherungen nicht besteuert werden sollen. Aus seiner Sicht sei allerdings die vorgesehene Regelung vollkommen ausreichend und man müsse hier aus kommunaler Sich keine Bedenken haben.
Die Stellungnahme von Bayerischer Beamtenkrankenkasse sowie DStGB kann hier abgerufen werden.
Die gesamte Anhörung sowie weitere Stellungnahmen können hier eingesehen werden.
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