Die Steuerschätzung prognostiziert für die Gemeinden Steuereinnahmen in Höhe von 145,8 Mrd. Euro für das laufende Jahr. Betrachtet man die Jahre 2024 bis 2026, fällt das Ergebnis um 4,1 Mrd. Euro schlechter als noch bei der Herbstschätzung angenommen aus, was unter anderem auf die zu erwartenden Mindereinnahmen durch das Wachstumschancengesetz sowie die weiter bescheidene konjunkturelle Entwicklung zurückzuführen ist.
Einzig infolge der allgemeinen Inflation und der hohen Tarifabschlüsse bleibt die Steuerentwicklung insgesamt weiterhin positiv. Inflation und Tarifabschluss wirken sich gleichwohl in stärkerem Ausmaß auf die kommunalen Ausgaben aus. Hinzu kommen weiter äußerst dynamisch steigende Ausgaben für soziale Leistungen. „Marginal steigenden Einnahmen stehen weiter förmlich explodierende Ausgaben entgegen. Durch diese dauerhafte strukturelle Unterfinanzierung ist die kommunale Handlungs- und Investitionsfähigkeit akut gefährdet. Bund und Länder müssen sich ihrer Verantwortung stellen und ihren Beitrag für nachhaltige Kommunalfinanzen leisten. Hierfür braucht es in erster Linie eine aufgabenadäquate Finanzausstattung, die mit Blick auf die Konnexität auch nachträgliche Standardanpassungen berücksichtigt“, so Berghegger.
Die Länder stehen verfassungsrechtlich in der Finanzierungsverantwortung ihrer Kommunen, allerdings trägt der Bund durch Standardanpassungen und Aufgabenerweiterungen maßgeblich zur strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen bei. „In Zeiten begrenzter öffentlicher Mittel kann aber selbstverständlich nicht immer nur über notwendige Mehrausgaben gesprochen werden. Es braucht zunächst ein Aufgabenmoratorium und in der Folge eine Diskussion zwischen Bund, Ländern und Kommunen über eine mögliche Priorisierung öffentlicher Aufgaben. Es ist schlicht nicht mehr alles, was wünschenswert ist, auch finanzierbar“, so Berghegger.