Der DStGB appelliert an das Parlament, bei den Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 intelligente Akzente zu setzen. Gerade in Zeiten knapper Kassen muss es darum gehen, dort Prioritäten zu setzen, wo diese mittel- und langfristig zu Entlastungen führen können. So können beispielsweise Investitionen in die Digitalisierung der Verwaltung dazu beitragen, mittel- und langfristig Bearbeitungszeiten zu verkürzen und Personalausgaben zu sparen. Hier jetzt den Rotstift anzusetzen, ist keine gute Strategie. Nach unseren Berechnungen würde allein die vollständige Digitalisierung der Wohngeldbeantragung mehr als 200 Millionen Euro Einsparpotenzial pro Jahr bieten. So kommt man schnell auf erhebliche Hebelwirkungen, die zukünftig die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen entlasten können.
Gleiches gilt für die Investitionen in Infrastrukturen. Es ist besser, jetzt Gelder bereitzustellen, um Straßen, Brücken oder Sportstätten zu sanieren als in ein paar Jahren deutlich mehr für einen kompletten Neubau ausgeben zu müssen. Die Haushälter stehen nun vor der Aufgabe, genau diese Bereiche zu identifizieren und Prioritäten zu setzen. Generell sollte der Grundsatz gelten: Investive vor konsumtiven Ausgaben.
Klar ist auch, dass wir in einer angespannten Sicherheitslage im Inland mehr Geld für die Bundespolizei bereitstellen müssen. Über den bisher im Haushaltsentwurf vorgesehen Ansatz hinaus sollten hier weitere 100 Millionen Euro an zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden. An der Sicherheit darf nicht gespart werden.
Mit Blick auf den Asylgipfel erwarten wir, dass die Kommunen in die Beratungen auf Augenhöhe eingebunden werden. Es ist dringend notwendig, nun die Umsetzung des EU-Asylkompromisses voranzutreiben. Zudem kann es notwendig sein, bis zur Umsetzung der dort vereinbarten Schritte flankierend auch auf nationale Maßnahmen, wie etwa Grenzkontrollen zu setzen. Neben dem Grundsatz „Ordnen, Steuern und Begrenzen des Migrationsgeschehens“ muss es auch darum gehen, die Integration der Menschen mit Bleibeperspektive zu beschleunigen und zu verbessern. Dies können die Kommunen nicht ohne die Unterstützung von Bund und Ländern leisten.
Sinnvoll wäre daher eine nachhaltige, gemeinsame Finanzierung durch Bund und Länder im Rahmen einer neuen Gemeinschaftsaufgabe „Migration und Integration“ in Art. 91a des Grundgesetzes. Wir erwarten daher von den Beratungen Antworten zur Begrenzung des Zuzugs, zu einer verbesserten Rückführungsstruktur und nicht zuletzt auch zu einer nachhaltigen Integrationsstrategie.