Trotz erreichter Fortschritte in den vergangenen Jahren sind die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung in den Regionen Deutschlands nach wie vor sehr unterschiedlich. Zudem gibt es eine Vielzahl regionaler Besonderheiten. Strukturelle Unterschiede gibt es nicht allein zwischen Ost und West. Sondern auch zwischen städtischen und ländlichen Regionen sowie innerhalb Ost- und Westdeutschlands. Der nun vorgelegte Bericht betont zudem neue Herausforderungen, die sich in besonderer Weise strukturschwache Regionen stellen müssen. Dazu zählen beispielsweise die Digitalisierung, die demografische Entwicklung und klimapolitisch notwendige Maßnahmen.
Das Gesamtdeutsche Fördersystem bündelt mehr als 20 Programme aus sechs Bundesressorts unter einem Dach. Ziele sind die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Attraktivität der Standorte. Der vorgelegte Bericht umfasst im Wesentlichen Strukturdaten und die Inhalte vorhandener Förderprogramme im Rahmen des Gesamtdeutschen Fördersystems. Die unterschiedlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Regionen werden angesprochen, jedoch nicht näher beschrieben. Es wird betont, dass sich erst perspektivisch die längerfristigen regionalen Struktureffekte erkennen lassen. Die Effekte auf die Beschäftigung und Produktion hingen unter anderem davon ab, wie stark die Unternehmen vor Ort in die globale Wirtschaft eingebunden und welche Branchen- und Betriebsstrukturen vorherrschend sind.
In Bezug auf die Kommunalfinanzen und damit die Investitionskraft der Kommunen sind viele der aufgeführten Daten mittlerweile überholt. Der Bericht verweist richtigerweise darauf, dass in Folge der finanziellen Disparitäten durch die Corona-Pandemie auch weitere Diskrepanzen bei den kommunalen Sachinvestitionen entstehen. Bei finanzschwachen Kommunen führe dies zu einem erhöhten Förderbedarf im Rahmen des Gesamtdeutschen Fördersystems. Die Daten verdeutlichen einmal mehr, die Notwendigkeit der Strukturförderung. Gerade vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse und der absehbaren Folgen der Corona-Pandemie auf die Kommunalfinanzen wäre eine Anhebung der Bundesmittel zur Stärkung strukturschwacher Regionen angebracht. Somit könnten zusätzliche Hebeleffekte für die Wirtschaft vor Ort erzielt werden, beispielsweise durch die Entwicklung von Gewerbegebieten oder eine Stärkung des Tourismus. Aus Sicht des DStGB sollte daher die im Zuge des Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung vorgesehene einmalige Erhöhung der Mittel der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verstetigt werden. Ein kommunaler Rettungsschirm 2021 und 2022 ist auch für das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse unerlässlich.
Grundsätzlich sind Bund und Länder aufgefordert ihre Förderprogramme schlank zu halten und möglichst zu bündeln. Die de facto Atomisierung von Förderprogrammen macht es vor allem für kleine und finanzschwache Kommunen nahezu unmöglich Mittel zu beantragen, da sie hierfür schlicht nicht die personellen Kapazitäten haben. Unter anderem dieser Problematik widmet sich auch ein aktueller Antrag "Kommunen stärken − Förderdschungel lichten" der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 12. April 2021 (Drucksache 19/28358).
Weitere Informationen:
- Erster Bericht der Bundesregierung zum Gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen
- DStGB-Positionspapier „Ländliche Räume als Innovationsräume stärken“
- DStGB-Maßnahmenkatalog zum Abbau des kommunalen Investitionsrückstandes
- DStGB-Diskussionspapier zum Abbau des kommunalen Investitionsrückstandes
- Antrag der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag