Am 13. Januar 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf für ein Gesetze zur Änderung des Grundgesetzes zur Schaffung einer kompetenzrechtlichen Grundlage zur anteiligen Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund vorgelegt. Konkret soll ein neuer Artikel 143h GG eingeführt werden, wodurch der Bund die Möglichkeit erhalten soll, sich durch eine maximal hälftige Übernahme der Entschuldungsmaßnahmen der Länder zugunsten der übermäßig verschuldeten Kommunen zu beteiligen. Die Regelung soll auf einmalige Anwendung beschränkt sein. Grundsätzlich gilt dabei der 31. Dezember 2023 als Stichtag für die Höhe der Verschuldung. Weitere Details sollen durch Bundesgesetz geregelt werden, welches der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt den Vorschlag als Diskussionsgrundlage für die Lösung der Altschuldenproblematik grundsätzlich. In Anbetracht der dramatischen Finanzlage der Kommunen muss eine Altschuldenlösung aber in ein Gesamtkonzept zur Stärkung der kommunalen Finanzausstattung integriert werden.