Die Handreichung soll den Städten und Gemeinden eine Orientierungshilfe hinsichtlich der neuen Anforderungen bei der E-Rechnung im Zuge der Änderungen beim Umsatzsteuerrecht mit dem Wachstumschancengesetz bieten. Denn seit dem 1. Januar 2025 sind Rechnungen für Transaktionen zwischen Unternehmen grundsätzlich in Form einer E-Rechnung zu stellen. Die flächendeckende E-Rechnungspflicht gilt für alle umsatzsteuerpflichtigen Umsätze nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG in Deutschland und somit auch für die Kommunen. Gebührenbescheide sind von der E-Rechnungspflicht grundsätzlich ebenfalls betroffen, sofern sie umsatzsteuerrelevante Sachverhalte enthalten.
Inhaltlich gliedert sich die Handreichung wie folgt:
- Gesetzliche Hintergründe und allgemeine Informationen
- E-Rechnung: zulässige Formate
- Vorteile der E-Rechnung
- Prozesse in der Rechnungsverarbeitung
- Vorgehen bei der Umstellung und Prämissen für den Software-Einsatz