Der Richtlinienentwurf sieht eine Harmonisierung im Bereich der „Fit and Proper“ Anforderungen vor. Danach soll u.a. vorab beurteilt werden, ob Verwaltungsräte fachlich qualifiziert und geeignet sind. Die kommunalen Spitzenverbände und der DSGV sprechen sich in dem gemeinsamen Positionspapier gegen eine Eignungsbeurteilung neuer Aufsichtsorganmitglieder vor deren Amtsantritt (ex ante) und eine institutsinterne Eignungsbeurteilung der Verwaltungsratsmitglieder durch die kommunalen Sparkassen aus. Da neue Verwaltungsratsmitglieder öffentlich-rechtlicher Sparkassen erst nach ihrer Bestellung durch die gewählte Vertretung des kommunalen Trägers feststehen, haben die kommunalen Sparkassen keinen Einfluss auf die Auswahl dieser Mitglieder. Gefordert wird daher eine entsprechende Anpassung der Vorschläge.
Das vollständige Positionspapier kann unten als PDF-Dokument in deutscher und englischer Sprache heruntergeladen werden.