Von der EU-Verfassung zum Vertrag von Lissabon – Zu den kommunalen Rechten im EU-Reformvertrag

Er setzt langjährige Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes für ein zukunftsfähiges und bürgernahes Europa um. Hervor zu heben ist aus der kommunalen Sicht vor allem, dass der Vertrag von Lissabon folgende Neuregelungen bringt:

1. die erstmalige und ausdrückliche Achtung des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung durch die EU,
2. die Einbeziehung der Kommunen in die Subsidiaritätsprüfung und eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips kombiniert mit einer verbesserten Kompetenzordnung,
3. den Ausbau der Konsultationsrechte der Kommunen in Europa,
4. die Verschaffung eines eigenen Klagerechts des Ausschusses der Regionen (AdR) vor dem Europäischen Gerichtshof bei einer Verletzung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips,
5. die Einführung von Folgenabschätzungsverfahren, vor allem mit Blick auf die administrativen und finanziellen Folgen der EU-Gesetzgebung und Politik auf die kommunale Ebene,
6. die Betonung des Rechts der Kommunen zur eigenverantwortlichen Erbringung von Daseinsvorsorgeleistungen in einem Protokoll zum Lissabonner Vertrag.

Eine detaillierte Darstellung der kommunalen Rechte im Vertrag von Lissabon findet sich in der Veröffentlichung „Von der EU-Verfassung zum Vertrag von Lissabon – Zu den kommunalen Rechten im EU-Reformvertrag“ von Uwe Zimmermann, Europa-Dezernent des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in der juristischen Fachzeitschrift „Kommunaljurist“.

Für die Zukunft wird es für die Städte und Gemeinden darauf ankommen, die neue rechtliche Situation für die Kommunen in Europa nach der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon effektiv umzusetzen und mit Leben auszufüllen. Gegenüber dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat fordern wir eine effiziente und wirksame Ausübung der Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitskontrolle unter einer engen Einbindung und Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände. Im EU-Zusammenarbeitsgesetz ist bereits seit Jahren eine Verpflichtung von Bund und Ländern enthalten, bei kommunalrelevanten EU-Vorhaben das Recht der Kommunen zur Regelung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu wahren und ihre Belange zu schützen. Dieser bislang nicht aktivierte Gesetzesauftrag ist nun im Zusammenspiel mit dem Vertrag von Lissabon zu verwirklichen.

Die Veröffentlichung „Von der EU-Verfassung zum Vertrag von Lissabon – Zu den kommunalen Rechten im EU-Reformvertrag“ von Uwe Zimmermann steht unten auf dieser Seite zum Download als PDF-Dokument zur Verfügung. 

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