Windkraft an Land

Mustervertrag für kommunale Teilhabe nach EEG veröffentlicht

Der DStGB hat sich seit über 10 Jahren für diese bessere finanzielle Beteiligung eingesetzt. Der Vertrag ist ein wichtiger Schritt für die Umsetzung. Mithilfe der zusätzlichen Einnahmen können die Gemeinden Geld in freiwillige Leistungen wie etwa Sport und Kultur investieren. Aber auch zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur oder die Schulen sind denkbar.

In mehreren Arbeitssitzungen haben die kommunalen Spitzenverbände mit den Vertretern der Energiewirtschaft (VKU, BDEW, BWE) einen Vertrag entwickelt, der den Gemeinden und den Betreibern Rechtssicherheit und Planbarkeit ermöglichen soll. Ziel dieser Initiative ist es, einen möglichst auf viele Fallkonstellationen anwendbaren und breit getragenen Mustervertrag zu veröffentlichen, der sich als Standard durchsetzen kann. Neben dem Mustervertrag wird auch ein Beiblatt veröffentlicht, welches den Vertrag kommentiert und Hilfestellungen zu alternativen Formulierungen bietet. Da es sich um einen Mustervertrag handelt, können die Parteien im Rahmen der Privatautonomie hiervon im Einzelfall natürlich abweichen.

Der vorliegende Mustervertrag regelt detailliert relevante Aspekte für die Umsetzung des § 36k EEG. Er ist so konstruiert, dass er bereits während der Projektentwicklung, also vor der Genehmigung der Anlagen abgeschlossen werden kann. Der Vertrag beinhaltet elf Bestimmungen. Diese regeln u.a. die Entstehung und Höhe der Zahlungspflichten, die Ermittlung der Strommengen, die Abrechnung bzw. Fälligkeit der Zahlungen, Laufzeit bzw. Kündigung sowie das Verhältnis zu anderen Verpflichtungen. Die intensiven Diskussionen bei der Erstellung des Mustervertrags und des Beiblatts im Kreis der Arbeitsgruppe haben gezeigt, dass die Regelung in § 36k EEG zur freiwilligen Zahlung viele weitere Folgefragen aufwirft. Diese sollen u.a. mit der Bundesnetzagentur in den kommenden Monaten diskutiert und ggf. auch an den Gesetzgeber für eine Novellierung adressiert werden. Bspw. bestehen Unsicherheiten bezüglich der Anwendbarkeit von § 36k EEG auf Anlagen, die einen Zuschlag 2020 erhalten haben, und bezüglich weiterer Nebenpflichten der Vertragsparteien.

Der DStGB begrüßt ebenso, dass mit dem Mustervertrag alle beteiligten Vertreter der Kommunen sowie der Energiewirtschaft aufeinander zugegangen sind und Verständnis für die Position des anderen gezeigt haben. So war es den kommunalen Spitzenverbänden beispielsweise wichtig, dass eventuelle Rückzahlungsregelungen im Mustervertrag grundsätzlich nicht aufgeführt werden.

Der DStGB setzt sich darüber hinaus für die Ausweitung der finanziellen Wertschöpfungsbeteiligung der Gemeinden an Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein und hat dieses Anliegen am 07.06.21 im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags vorgetragen und gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium adressiert. Die EEG-Novelle sieht hierfür die Möglichkeit vor, dass die Bundesregierung durch Rechtsverordnung eine ähnliche Regelung treffen kann.

Den Mustervertrag, das Beiblatt sowie weitere Informationen zum Vertrag finden Sie unter https://www.fachagentur-windenergie.de/

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