Die Auswertungen ergaben, dass es aktuell ab der Beantragung einer Windenergieanlage im Schnitt vier Jahre dauert, bis mit der Anlage der erste Strom erzeugt werden kann. Sowohl das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren als auch die daran anschließende Realisierungsphase erfordern jeweils durchschnittlich zwei Jahre Zeit – und dauern damit fast doppelt so lange als noch vor 2018. Die Verfahrenslaufzeiten zeigen steigende Tendenz, die sich in den ersten fünf Monaten dieses Jahres weiter fortsetzte. Auch für die Projektentwicklungsphase vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren zeigte sich zuletzt ein signifikant höherer Zeitaufwand. Während wir Ende 2014 noch ermittelten, dass der Vorlauf bis zur Einreichung der Genehmigungsunterlagen im Schnitt drei Jahre erfordert, brachte die zuletzt durchgeführte Branchenumfrage der FA Wind hervor, dass dieses Entwicklungsstadium mittlerweile gut vier Jahre beansprucht. Für den gesamten Projektentwicklungszeitraum sind derzeit typischerweise acht Jahre zu veranschlagen - und damit rund zweieinhalb Jahre mehr als im Spätherbst 2014.
Die Analyse kann unter diesem Link gefunden werden sowie ab Freitag, 23. Juni 2023 auf der Website der FA Wind.
Anmerkung des DStGB
Die aktuellen Erkenntnisse belegen einmal mehr, dass es einer weiteren Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und insbesondere auch Genehmigungsverfahren bedarf. Beispielhaft sei auf die im Rahmen der Wind-an-Land-Strategie angekündigten Verfahrenserleichterungen auf Genehmigungsebene, wie z.B. weiterer Standardisierungen im Artenschutz, die Erstellung von Vollzugsleitfäden zur EU-NotfallVO und zum BNatSchG sowie die Weiterentwicklung der Methode zur Ermittlung von Störungen bei Funknavigationsanlagen verwiesen. Bei gleichbleibendem Ausbautempo wird es nicht gelingen, die politischen Ziele des EE-Ausbaus auch nur annähernd zu erreichen. Nach dem EEG sollen bis 2030 115 GW an Leistung von WEA an Land installiert werden.