Statement

Akzeptanz für Windenergieausbau erhalten – Sachgerechte Steuerung sicherstellen

Der zwischen CDU/CSU, SPD und Grünen gefundene Kompromiss für eine verbesserte Steuerung der Windenergie ist angesichts einer Flut von Genehmigungsanträgen auf Errichtung von Windenergieanlagen grundsätzlich zu begrüßen. „Für das Gelingen der Energiewende und für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Flächenplanungen vor Ort durch klar ausgewiesene Windenergiegebiete gesteuert werden und somit ein Wildwuchs von Anlagen verhindert wird. Nur so kann die dringend notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung gesichert werden“, betont DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. André Berghegger.

Aktuell ist ein Wettlauf zwischen Investoren und den Genehmigungsbehörden in den Ländern zu beobachten. Am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen wird das Dilemma deutlich: Dort liegen aktuell allein annähernd 1000 Vorbescheids-Anträge sowie 500 weitere Vollanträge für Windräder außerhalb der aktuell durch die Regionalplanung geplanten Windenergiebereiche vor. Aufgrund einer Gesetzeslücke im Bundesimmissionsschutzgesetz müssten diese Anträge regelmäßig positiv beschieden werden. Das etablierte System einer sachgerechten regionalplanerischen und kommunalen Steuerung würde folglich ad absurdum geführt.

Umso wichtiger ist daher der sich im Bund abzeichnende Kompromiss für eine Gesetzesänderung.  „Es ist zwingend erforderlich, eine sachgerechte Windenergiesteuerung sicherzustellen und einen unkontrollierten Ausbau in den ländlichen Regionen zu verhindern“, so Berghegger. Allerdings darf der Gesetzgeber hierbei nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Es wäre nicht ausreichend, dass nur Anträge für sog.  vereinfachte Vorbescheide nach § 9 Abs. 1a BImSchG abgelehnt werden können. Aus Sicht der Genehmigungsbehörden in den Ländern müssen auch normale Vorbescheide und Vollanträge rechtssicher zurückgestellt werden können. Diese machen etwa für das Land NRW allein 750 Anträge aus.

„Ziel muss es sein, die Entscheidung über alle Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der geplanten Windenergiegebiete bis zur Feststellung der Flächenbeitragswerte in den Ländern zurückstellen zu können“, so Berghegger. Ein ungesteuerter Ausbau von Windenergieanlagen außerhalb der hierfür vorgesehenen Beschleunigungsgebiete wäre im Übrigen auch sachlich nicht notwendig. Dies zeigen die aktuellen Ausbauzahlen: Im Jahr 2024 wurden 2.400 Anlagen mit 14.000 Megawatt Leistung zugelassen. Dies stellt einen Rekord dar und bedeutet einen Aufwuchs von 85 Prozent zum Vorjahr. „Wir sind folglich beim Windenergieausbau in Deutschland auf dem richtigen Weg,“ so Berghegger.

Mehr zum Thema:

 

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.