Erneuerbare Energien

Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des BMWK

Die steigenden Anforderungen an die Flächenbereitstellung in den Kommunen im Rahmen des Ausbaus erneuerbarer Energien werden die Akzeptanz in der Bevölkerung strapazieren. Es bedarf daher begleitende Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Teilhabe und Bewahrung der kommunalen Planungshoheit, um den PV-Ausbau voranzubringen. Die Photovoltaik-Strategie des BMWK adressiert diese Punkte nur begrenzt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen teilen sich auf elf Handlungsfelder auf, darunter:

Der stärkere Ausbau von Freiflächenanlagen

Der DStGB lehnt eine Ausweitung der Teil-Privilegierungen ab, da sie die kommunale Planungshoheit einschränken und mit starken Rechtsunsicherheiten belegt sind. Außerdem bedarf es im Rahmen des § 35 Abs. 1 Nr. 8b einer Nachkorrektur in der Form, dass

  1. die Steuerungsmöglichkeiten nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auch hier gelten und/oder
  2. eine prozentuale Deckelung der Privilegierungsregelung erfolgt, um extreme Härten für bestimmte Kommunen abzufedern.

Anstatt des Verzichts auf eine kommunale Bauleitplanung befürworten wir eine Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Um eine Überbeanspruchung von Außenbereichsflächen zu vermeiden, sollten weitere finanzielle und rechtliche Anreize für den Ausbau von Photovoltaik im Innenbereich und für Doppelnutzungen wie bspw. Moor-PV, Floating- und auch Parkplatz-PV gefördert werden.

Der Ausbau von Freiflächen-PV auf versiegelten Flächen wird damit bevorzugt, wobei reine „PV-Gebiete“ und damit einhergehende umfassende Versiegelung vermieden werden müssen.

Die Erleichterung von PV auf dem Dach

Im Hinblick auf die Installation von PV auf öffentlichen Gebäuden bedarf es eines Bundes-Förderprogramms bzw. Zuschüsse für kommunale Gebäude. Dies ist erforderlich, um den hierfür teilweise erheblichen Sanierungs- und Anpassungsbedarf, sowie den Anlagenbau als solchen, zu unterstützen.

Zur Förderung der Sektorkopplung sollten zudem die wirtschaftlichen Anreize für Parkplatz-Photovoltaik verbessert werden und die Regelung des § 38b Abs. 1 EEG 2023 zu Bonuszahlungen für Agri- und Moor-Photovoltaikanlagen dazu entsprechend auf Ladeinfrastruktur ausgeweitet werden.

Die Beschleunigung von Netzanschlüssen

Der DStGB begrüßt die Vorschläge zur Beschleunigung bei Netzanschlüssen, weist aber darauf hin, dass gleichzeitig die Ertüchtigung der Verteilnetze entsprechend gefördert werden muss. In diesem Zusammenhang sollte eine Umlage der Kosten für die Ertüchtigung und den Ausbau der Netze seitens der Betreiber durch einen ergänzenden bundesweiten Ausgleichsmechanismus kompensiert werden.

Die Beschleunigung der Verfahren könnte bei Großvorhaben und Leitungsertüchtigungen durch eine Legalplanung erfolgen.

Die Stärkung von Akzeptanz

In Bezug auf die Akzeptanz von PV-Projekten wird im vorliegenden Papier ausschließlich die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen. Für das Gelingen der Energiewende, als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, muss die kommunale Akzeptanz ebenfalls gestärkt werden. Dies gelingt, wenn die kommunale Teilhabe nicht allein vom Leistungsvermögen der Kommune oder vom Engagement ihrer Bürger abhängt. Trotz der Erweiterung der finanziellen Beteiligung auf Bestandsanlagen besteht nicht bei allen Betreibern die Bereitschaft, hierfür eine Zahlung nach § 6 EEG anzubieten. Deshalb spricht sich der DStGB dafür aus, die finanzielle Beteiligung in § 6 EEG gesetzlich verpflichtend zu regeln.

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